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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 60

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 60)
Language
German
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IRI
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40 nis gegeben wird. Trotzdem ist, wie Ihnen allen bekannt, in jüngster Zeit das Delikt vorgekommen, dass einem Engländer 72 Paar seidene Strümpfe gestohlen wurden. Der Vorstand, dem dies zu Ohren gekommen war, veranlasste die Täter, das entwendete Gut zurückzugeben. Der Engländer erhielt es bis auf 26 Paar zurück, die er mit 26 Etlr. einlösen musste. Diesen Betrag muss er von demjenigen fordern, der die Ware verpfändet hatte. Da der Engländer erklärte, keine gerichtliche Anzeige erstatten zu wollen, und ihm Ersatz zuteil wurde, mässigte der Vorstand die schwere Strafe, welche ein solches Delikt verdiente. — (Die Schuldigen müssen ein Schriftstück unterzeichnen, in welchem sie ihre Schuld bekennen, den Herrn der Welt und diese heilige Gemeinde um Verzeihung ihrer Sünde bitten und Besserung geloben. Ferner wird ihnen angedroht, dass sie in einem etwaigen Bückfall dauernd aus diesem Gebiet ausgewiesen werden. Sie sollen zwar von Eos Asanä bis Kipur, weil dies Busstage sind, zur Synagoge kommen dürfen, aber, von da an, dieselbe 4 Wochen lang nicht betreten. Auch wird allgemein beschlossen, dass, wenn sich in Zukunft irgend jemand einer derartigen Handlungsweise schuldig macht, der derzeitige Vorstand den Betreffenden aus dem Gebiet weisen soll.) Gott halte das Böse von uns fern und befreie sein ganzes Volk von dem Uebel. Möge er unserm Herzen Liebe zu ihm und Gottesfurcht eingeben, damit wir alle ihm dienen! — (Abschrift der Erklärung, welche die 3 Uebeltäter Isaque B., Jonattan da S. und ManoeldeC., letzterer bei seiner Rückkehr in dieseStadt, unterzeichnen sollen.) Damit eine derartige Missetat nicht in Vergessenheit gerate und nicht unbestraft bleibe, wird diese Erklärung hiermit zu Protokoll genommen: ״Da ich Endesunterzeichneter einsehe, wie schlecht ich gehandelt habe, und die von mir begangenen unredlichen Handlungen bereue, welche grosses Aergernis erregt und dem Volke durch Entweihung des göttlichen Namens ein schlechtes Beispiel gegeben haben, wofür ich, ausser der von dem Vorstande mir auferlegten Busse, die strengste Strafe verdiene, welche derselbe etwa über mich verhängen will, so bitte ich jetzt mit aufrichtiger Eeue den Herrn der Welt demütigst um Vergebung und gelobe, von heute an eine musterhafte Besserung zu betätigen und nimmermehr

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