Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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41 derartige Handlungen zu begehen, andernfalls aber mich jeder weiteren, über mich verhängten Strafe zu unterwerfen, auch ohne Widerrede das hiesige Gebiet zu verlassen und nie wieder hierher zurückzukehren. — Zur Urkunde, dass ich solches innehalten werde, unterzeichne ich Gegenwärtiges eigenhändig im Beisein der Herren des Mahamad, zu Hamburg am 25. Elul und 4. September.״ Am 27. desselben. Der Vorstand wünscht, dass der Gemeindebeitrag (finta geral) in Zukunft in vollkommen gerechter Weise festgesetzt werde, so dass keine Klagen mehr Vorkommen. In einer am Soantag, 15. Elul, stattgehabten Generalversammlung wurde daher beschlossen, von kommendem ßosassanä an alle an Sepher oder besonderen, in der Synagoge gelobten Spenden getrennt von dem Gemeindebeitrag zu buchen, am Ende des Jahres diese Spenden, die Gemeindeabgabe (direito da nacäo) und sonstige Einnahmen zusammenzurechnen und das, was zur Bestreitung sämtlicher Ausgaben für das betreffende Jahr dann noch fehlt, als Gemeindebeitrag auszuschreiben. Zu diesem Zwecke soll ddr neu eintretende Vorstand zusammen mit den zwei vorhergehenden Vorstandskollegien drei Schätzungs-Deputierte (Fintadores) wählen. Diese, welche gewissenhafte Männer sein, alle Mitglieder unserer Gemeinde gut kennen und über deren Vermögensverhältnisse und geschäftlichen Einnahmen genügend orientiert sein müssen, haben zunächst einen feierlichen Eid zu leisten. Sodann wird man jedem von ihnen ein Verzeichnis der Mitglieder behändigen, um diese nach bestem Ermessen zu besteuern. Sie dürfen jedoch, bei der in dem Eide ausgesprochenen Strafe, nicht miteinander über die Höhe der von ihnen angesetzten Beiträge reden. Die in dieser Weise von ihnen aufgestellten Schätzungslisten haben sie dem Vorstande einzuliefern, in dessen Sitzung der Haham Mossö Israel anwesend sein wird, um solche in Empfang zu nehmen. Auf Grund dieser Listen, welche zunächst durcheinander zu mischen sind, damit man nicht erkennen kann, von wem sie herrühren, wird der Vorstand eine neue Liste anfertigen, in welcher der Beitrag jedes Gemeindemitgliedes nach dem Durchschnitt zwischen der höchsten und der niedrigsten, in jenen drei Listen