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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 57

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 57)
Language
German
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37 Diese Verwarnung besagt ferner, es solle niemand in das hiesige Gebiet kommen, über den man nicht zuvor Auskunft erhält und von dem man nicht weiss, in welcher Weise er seine Geschäfte betreibt und dass er für den Staat (a sua republica) von Vorteil und Nutzen ist. Ferner wird darauf hingewiesen, wir sollen nicht so laut beten, wie zu geschehen pflegt, auch keine Ansammlungen vor der Tür der Synagoge oder auf der Strasse bilden, um die Klagen zu vermeiden, welche beständig hierüber einlaufen. — Alles dieses wird Dinen hiermit von dem Vorstande in derselben Weise berichtet, wie ihm mitgeteilt worden. Er ersucht Sie alle, bei unseren Teffilot leise dem Hazän zu folgen, sodass man nur dessen Stimme hört. Sie wollen auch bedenken, von wie grosser Wichtigkeit es für uns ist, dass alles dieses beobachtet wird, mit Rücksicht auf unseren ungestörten Aufenthalt im hiesigen Gebiet, wie auch zum Besten jedes einzelnen im besonderen, damit Uebelwollende keinen Anlass haben; uns zu behelligen. Am selben Tage. Von neuem wird die Verordnung bestätigt, dass Angelegenbeiten, welche Erbschaften, Ketubot und Testamente betreffen, nicht vor ein fremdes Gericht gebracht werden dürfen und dass der jeweilige Vorstand volle Befugnis hat, derartige Angelegenheiten zu entscheiden. (Referat.) Am selben Tage. Mit David Senior vereinbarte der Mabamad, ihm jährlich M. 106.4/? frei von Hausschillingen und sonstigen Unkosten zu zahlen. Am 22. desselben. Doctor Iscback Pimentei beantragt, man wolle David und Selomo Oeb zwingen, die Angelegenheit der Prüfung der Rechnungen über den Nachlass ihrer Mutter Frau Ribcä Oeb alias Anna Brandoa1) dem Mahamad, den Hahamim oder Schiedsrichtern zur Entscheidung zu überlassen, damit die Genannten ihm über die erledigte Testamentsvollstreckung Entlastung erteilen. Selomo Oeb erklärte sich bereit, diese Decharge zu erteilen, wohingegen *) Brandoa ist die weibliche Form des Familiennamens Brandao.

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