Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 52)
- Language
- German
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32 6. Nissan« Um niemanden im Zweifel zu lassen, macht der Vorstand folgendes bekannt: ״Kinder dürfen nur in die Synagoge kommen, wenn sie das fünfte Lebensjahr zurückgelegt haben. Für die Richtigkeit der Altersangabe haften die Eltern mit ihrem Gewissen. Kinder unter jenem Alter können die Synagoge besuchen, wenn sie die Haphtarä sagen sollen, wofern sie dazu imstande sind, wofür der Roby oder derjenige, der sie unterrichtet, verantwortlich ifct. Andere Kinder als die oben bezeichneten werden aus der Synagoge verwiesen und derjenige, der sie mitgebracht hat, in Strafe genommen. — Kinder, die das vorgeschriebene Alter besitzen, sollen bei den übrigen Platz nehmen, welche unter der Aufsicht der Vorsteher und Lehrer der Talmud Torä stehen, damit diese für ihr ruhiges Verhalten sorgen. — Wohlverstanden soll die fromme Sitte beibehalten werden, dass Kinder in die Synagoge kommen, um Hagomöl zu sagen, ebenso an den Feiertagen, wo man für ihr Wohl spendet; sie müssen aber dann sofort wieder nach Hause zurückkehren. Damit niemand in Unkenntnis bleibt, soll dies ,in der Synagoge angeschlagen werden. Möge Gott uns lehren, in seinem heiligen Dienste uns zu vervollkommn en 1 ״ Ros Chodes Iyar. Vertrag, geschlossen mit dem Roby Mosseh Jessurun: Er soll den Unterricht der Talmidim pünktlich wahrnehmen. Er hat eine Abteilung in Gemarä und eine andere in den Propheten zu unterrichten, bis diese imstande ist, in die Gemarä Abteilung aufgenommen zu werden. Jeden Donnerstag oder Freitag Morgen soll er mit allen Schülern den Wochenabschnitt durchnehmen und in der Woche, wo an ihm die Reihe ist, ebenso wie die anderen Rubissim, in die Synagoge kommen, um Psalmen zu lesen. Er muss es durchaus unterlassen, zu Prozessen Anregung zu geben oder in denselben Ratschläge zu erteilen. Er darf nicht etwa darum, weil er erklärt hat, keine öffentlichen Spenden annehmen zu wollen, mehr Gehalt beanspruchen als die ihm zugesagten 400 Marl^. Falls er dies nicht genau innehält und die sonstigen Bestimmungen der Talmud Torä nicht beobachtet, so-