Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 53)
- Language
- German
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33 wie falls man keine grossen Fortschritte der Schüler wahrnimmt, darf er sich nicht beklagen, wenn man ihn seines Amtes entsetzt« Die Veranlassung zu diesen Bestimmungen hat er selber gegeben durch seinen unerträglichen Hochmut und die Gering- Schätzung, welche er nicht nur den Vorstehern der Talmud Tora, sondern sogar dem Mahamad gegenüber an den Tag legt, indem er diesen auf verschiedenen Wegen zwingen will, ihm ein höheres Gehalt zu bewilligen, erstens indem er behauptet, der frühere Vorstand habe ihm Zulage versprochen, was sich als unwahr erwiesen hat; zweitens durch die Behauptung, er habe sich nicht zu mehr verpflichtet als Unterricht in der Gemarä zu erteilen und, wenn er in anderen Fächern unterrichtet, so verlange er mehr Gehalt. Wenn man ihm nun 400 Mark bewilligt hat, so geschah dies nur, weil er sagte, er wolle weder Spenden entgegennehmen, noch bei den im Laufe des Jahres stattfindenden Verteilungen bedacht werden. Uebrigens hat HH. Mosseh Israel, welcher lange Jahre ebenfalls in Gemarä, den grossen Propheten und Rassy unterrichtet hat, nicht mehr als 300 Mark bezogen und ebensoviel erhielt s. Z. der selige R. Meatob. Drittens. Als er sah, dass er seinen Zweck so nicht erreichte, griff er noch zu einem anderen schändlicheren Verfahren, indem er die Schüler vernachlässigte, so dass die minderbegabten, welche unter Leitung des R. Israel stehen, den seinigen weit voraus sind. Hieraus sieht man deutlich, dass seine alleinige Absicht war, den Mahamad zur Gehaltserhöhung zu zwingen. Diese und ähnliche Dinge haben uns erkennen lassen, dass er nur sein eigenes Interesse im Auge hat und nicht sein Amt, nicht die Ausbildung der ihm anvertrauten Schüler. Es wird also die Bedingung gestellt, dass die Schüler Fortschritte machen, natürlich jeder nach seiner Veranlagung. 17. selbigen Monats. Der genannte Jessurun weigerte sich nun, den Vertrag zu unterzeichnen, bediente sich vielmehr der Vermittelung des HH. Mosseh Israel und der Vorsteher der Talmud Torä, um günstigere Bedingungen zu erlangen. Der Mahamad verlangte und erhielt auch schliesslich die bestimmte Zusage, dass sich Jessurun den Bedingungen unterwirft, und wird daher auf dessen Unterschrift verzichtet. Jahrbuch J. L. Q. XL 3