Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 51)
- Language
- German
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31 29. Adar. Abschrift des Briefes an Jeossuah Abensur in Kopenhagen* (Der ungefähre Inhalt ist folgender:) Mit Herrn Ishak Senior haben wir den Gegenstand unseres Bett abaim besprochen, auf welchen der Präsident Sie bereits aufmerksam gemacht hat. Er meint, wir sollen Ihnen, wie hiermit geschieht, eine Abschrift des Originals schicken, welches Se. Majestät uns unlängst erteilt hat und für welches wir ein anderes haben möchten, das nur eine unbedeutende Abweichung bieten würde. Wir glauben auch nicht, dass der Sekretär grosse Schwierigkeiten machen wird, während es für uns von grosser Wichtigkeit ist, ni< ht nur wegen des deutlicheren und wirksameren Wortlauts in betreff unserer Freiheit, sondern vor allem, weil darin nicht von einer jährlichen Abgabe die Rede ist, welche uns auf keinen Fall konveniert. Wenn wir daher von neuem Land ankaufen wollen, ist es besser, wenn wir eintretendenfalls auf einmal etwas mehr bezahlen als uns den mit Abgaben verknüpften grossen Nachteilen auszusetzen, welche vielleicht für unsere Freiheit Folgen haben können, die sich nicht wieder gut machen lassen. Die uns Uebelgesonnenen wollen uns ihren Willen aufdrängen, und wir bitten Sie daher, Sich mit Ihrem Eifer und Ihrer Tatkraft hierfür zu verwenden, falls sich die Abänderung unseres besagten Privilegs in der Weise, welche Sie für die geeignetste halten, mit leichter Mühe erlangen lässt. Sollten Sie aber auf grössere Schwierigkeiten stossen. als nach unserer Annahme vorliegen können, so wollen Sie nicht weiter darauf dringen, sondern uns zunächst den Verlauf mitte!len. Am 2. Nissan. Wegen Störung des Gottesd1ens»es am vergangenen Sabbat werden Daniel da Fonseca und Netanel Abudiente zu je 3 Rt., Guidon Coen Lohatto dagegen zu 20 Rt. verurteilt, letzterer v eil er während des Vorlesers aus dem Seffer Torä eine so grosse Störung h־ rvorrief, dass das Vorlesen unterbrochen werden musste. Die Genannten werden für d^n Wiederholungsfall mit noch strengerer Ahndung bedroh*.