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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 50

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 50)
Language
German
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30 vieler eifriger und wenig duldsamer Personen erregt. Da unser Bestreben nur dahin geht, Friede, Liebe und Eintracht in dieser unserer Gemeinde aufrecht zu erhalten, wie es unsere Pflicht ist und die Satzungen uns vorschreiben, so wird gegenwärtige Verwarnung erlassen, damit sie beobachtet werde und man nicht genötigt sei, die ganze Strenge der Satzungen in Anwendung zu bringen.״ 12. Kisleb. Jacob da Fonseca bittet um Auslieferung seines ״Seffer“, welches bis jetzt auf den Namen von Semuel Guedez stand. Hiermit erklärte sich Guedez einverstanden, unter der Bedingung, dass sich der Vorstand mit seinen Angelegenheiten und denen des Jacob da Fonseca, gegen welchen er beim Senat eine Wechselklage angestrengt hat, nicht weiter befasst 24. Adar. Im vergangenen Jahre hat man aus gewissen Rücksichten, welche damals berechtigt schienen, die Nichtinnehaltung einzelner Verordnungen seitens einiger unachtsamer Personen hingehen lassen. Da der Vorstand jedoch erkennt, dass hieraus eine Schädigung des Bestandes unserer Gemeinde erwächst, hat er unter Hinzu- Ziehung des früheren Kollegiums einstimmig beschlossen, die strenge Innehaltun^ aller Satzungen durchzuführen. Einige dieser Satzungen sind :(Dass niemand zu Hochzeiten oder Beritiot mehr als 20 Männer und 12 Frauen einladet; dass niemand kleine Kinder in die Synagoge bringt, weil daraus eine Störung der Andacht sowie eine Verletzung der diesem heiligen Orte schuldigen Ehrfurcht erwächst; dass keine Frau anders als in ihr schwarzes Tuch gehüllt, welches man ״Regenkleet״ nennt, und in bescheidener Kleidung das Haus verlassen darf. Auf diese Einfachheit im Aozuge ist schon so häufig von dieser Stelle aus hingewiesen worden. Die beiden Kollegien sind jedoch der Ansicht, dass die Damen königlicher Gesandten von dieser Vorschrift auszum hmen seien, weil sie dieselbe aus triftigen Gründen nicht immer innehalten können. I Man hofft nun, ein jeder werde es, von Eifer und Gottesfurcht"beseelt, vermeiden, dass man die ganze, durch die Escamot gebotene Strenge gegen ihn zur Anwet düng bringt. — Alles dieses wird im Interesse einer guten Verwaltung und zur Erhaltung dieser Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

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