Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XI. (1916)
- Date
- 1916-01-01
- Page
- – (sequence 46)
- Language
- German
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26 Aus den Aussagen der Zeugen und dem eigenen Geständnis des David Bravo ergibt sich, dass dieser den Machoro angegriffen, weil derselbe seinen Platz eingenommen hatte. Während nun Abraham Israel Bravo für schuldlos befunden wird und sein Haus wieder verlassen darf, wird David B. dazu verurteilt, morgen in der Synagoge öffentlich Abbitte zu leisten und den jungen Mann (Machoro) um Vergebung zu bitten. Er soll sodann erst Sonnabend in 8 Tagen wieder in das Gotteshaus kommen dürfen, zuvor aber 10 Et. zu Händen des Schatzmeisters zahlen. Machoro darf bis Sabat die Synagoge nicht betreten. Ferner wird sowohl dem B. wie dem M. eine Geldstrafe von 10 Et. angedroht, für den Fall, dass sie wieder mündlich oder tätlich aneinander geraten. 14. s. M. Einem von Amsterdam aus empfohlenen deutschen Chacham, der nach Italien reist, sich von dort nach dem heiligen Lande begeben will und an der deutschen Grenze beraubt worden ist, bewilligt man 2 Et. Sein Begleiter erhält 1 Et. Einem armen Baaltesubä (Büssenden), der den Krieg der Moskowiter mitgemacht hat, gewährt man 2 Et. Ein anderer armer Durchreisender erhält M 1.—. __ Es soll fortan als Gemeindesatzung gelten, dass niemand seinen Platz in der Synagoge verlassen darf, um Neuvermählte oder Baalö Beritiot zu beglückwünschen, weil dadurch grosse Störung und Unordnung entsteht. Wer gratulieren will, mag dies ausserhalb der Synagoge oder im Hause der Betreffenden tun. 17. s. M. Für den kranken und gelähmten Jacob de Tovar kann man, der Satzung gemäss, kein Tamid festsetzen, weil er sich erst seit kurzer Zeit hier aufhält. Jedoch, da er notorisch bedürftig ist, soll er vorläufig 2 Et. und Ende nächsten Monats weitere 2 Et. erhalten. 22. s. M. Abraham Lopez bittet um Erlaubnis, nach England zu reisen, da er sich und seine Familie hier nicht mehr ernähren könne.