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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 45

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 45)
Language
German
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25 wolle man im Interesse jener (Gemeinde) sich nach Amsterdam wenden. Wenn dann noch etwas fehlt, werde man ihr nach besten Kräften aus diesseitigen Mitteln zur Hülfe kommen, damit jene Gemeinde stets aufrecht erhalten bleibe, um, falls Umstände eintreten sollten, die Gott verhüten möge, als Zufluchtsstätte dienen zu können. ״Br, (der AUmächtige) in seiner Barmherzigkeit stehe uns bei und sei uns gnädig an allen Orten“. 5. Ab. Als Antwort auf das Schreiben im Interesse unserer Brüder in ״Glückstadt“ teilt der Vorstand in Amsterdam mit, dass er sich infolge der Kriege und der geringen Einnahme der Gemeinde zur Zeit selber in beschränkter Lage (estreiteza) befinde, aus welchem Grunde man vor der Hand nichts sende. 8. s. M. In gemeinschaftlicher Beratung des jetzigen und des vorigen Mahamad wird beschlossen, für dieses Mal eine Subvention von M. 100 nach Glückstadt zu senden. Da einige in verächtlicher, unehrerbietiger Weise von unserem König und unserem Propheten reden, wird in derselben Sitzung beschlossen, es solle bekannt gemacht werden, dass fortan niemand, bei Strafe der Berachä, von jenen Personen übel reden dürfe; in ebenweiche Strafe auch derjenige verfällt, der solche Beden anhört, ohne dem Vorstande Anzeige zu erstatten. 10. Menachem. Am Abend von Tisabeab hatte eine Buhestörung in der ,Synagoge stattgefunden, veranlasst durch das Einnehmen anderer Plätze1). David Bravo und Israel Bravo hatten es hierbei zu Tätlichkeiten kommen lassen. Die beiden Genannten sowie Jacob de Simao Machoro, der die Veranlassung des Streites bildete, hatten hierauf den Befehl erhalten, sich sofort nach Hause zu begeben und dieses bei Strafe der Berachä bis auf weiteres nicht zu verlassen. Heute findet nun eine Untersuchung des Palles statt. 1J Es ist üblich, am תשעו. באב, zum Zeichen der Trauer, einen anderen Platz in der Synagoge einzunehmen als den gewöhnlichen.

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