Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 37

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 37)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3486266-3486295--4597-3490966
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

17 eine gegenseitige Vertretung stattfinden kann. Wenn ein Kranker lieber den einen Arzt als den anderen will, so ist derselbe verpflichtet, die Behandlung zu übernehmen, auch wenn er nicht an der Reihe ist, ohne hierfür von dem anderen, geschweige denn von der Gemeinde, Bezahlung verlangen zu dürfen. Die Aerzte sind gehalten, Krankheiten jeder Art (mit Ausnahme von ansteckenden, vor denen Gott uns behüte) zu behandeln. In bedenklichen Fällen sollen sie miteinander konsultieren und beide den Kranken be־־ suchen, wenn der Ernst der Krankheit solches erfordert. — Dieses teilte man beiden Aerzten mit, wobei man dem P. die Wahl liess, ob er die ersten 6 Monate oder die dann folgenden fungieren wolle. Er entschied sich für die ersten 6 Monate bis Rossanä, worauf alsdann Fonseca eintreten soll, und in dieser Weise soll es in Zukunft beibehalten werden; wobei jeder ein Jahres-Salär von 10 Rt. bezieht. — Möge es zum Dienste Gottes und zur Ver« minderung der Krankheiten seines Volkes gereichen! 24. Hiar. Der von Amsterdam gekommene Manoel de Campos bittet um Unterstützung für sich und Familie. Er erhält 20 M. und die Erlaubnis, bei Privaten zu sammeln. — Einem Berber R. Halm Levy, welcher von Amsterdam kommt und nach Polen zu seiner Familie reist, bewilligt man 3 Rt. Ein Tudesco, welcher von Amsterdam kommt und von den Hahamim empfohlen wird, — er heisst Natan B. Simchä Coen, — erhält ll/2 Rt. zur Reise nach Polen. 29. Hiar. Von Jacob de Tovar geht ein Schreiben ein, dass er gelähmt zu Bett liege, sich in Not befinde und die dem Hauswirt schuldigen 4 Rt. nicht zahlen könne. Durch den HH. lässt man ihm diesen Betrag sowie 2 Rt. für seinen Unterhalt zugehen, will ihm auch Medikamente aus der Apotheke der Hebrä gewähren, bedeutet ihm aber, er müsse sich in Zukunft nach anderweitiger Hülfe umsehen. Am Rüsttage zu Pascoa de Sebuot werde man bei der Salos Peamim-Spende seiner gedenken. Jahrbuch J. L. G. XI. 2

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.