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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 36

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 36)
Language
German
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16 Die Tochter der Sarä Abravanel leidet an einem Carcinom (cancaro) an der Wange, welches schon lange ohne Erfolg behandelt worden ist. Auf Anraten des Dr. Pimentei soll sie einen anderen Wundarzt annehmen, wozu ihr der Vorstand bis Eossanä 1 Et. monatlich an Kurkosten bewilligt. Benjamin de Sapeto erhält, ausser dem früher Bewilligten, einen Zuschuss von 2 Et., um den Wundarzt zu bezahlen, der seine Frau 2 Jahre lang, allerdings ohne Erfolg, behandelt hat und jetzt 30 Et. von ihm verlangt. Semuel Guedez ist eifrig bemüht, eine Heirat zwischen der ältesten Tochter des E. Jacob und Aron, dem Sohne des sei. Gabriel Luria, zustande zu bringen. Er bittet nun um Beisteuer zur Heirat. Man bewilligt ihm 50 M. aus der Gemeiudekusse und erteilt ihm die Erlaubnis, sich an die Privatwohltätigkeit zu wenden, damit jeder nach Belieben beisteuern möge. Derselbe Guedez weist namens David Jesurun darauf hin, dass dessen Sohn Daniel J. in Glückstadt grosse Not leidet und dass die dortige Gemeinde nicht die Mittel hat, demselben zu helfen. Beschlossen: Da man für Auswärtige nichts aus der Gemeindekasse geben kann, sind dem David J. als Beisteuer zur Unterstützung seines Sohnes 6 Et. zu bewilligen. Dem Dr Ischak Giskihau (Hiskyahu) Pereira war der Beschluss vom 25. vorigen Monats mitgeteilt worden, dass er abwechselnd mit Dr. Jeosua da Fonseca die Krankenbehandlung wahrnehmen solle. Hiermit ist Dr. Pereira nicht einverstanden; er will diese Tätigkeit nicht zusammen mit einem anderen ausüben, ist aber erbötig, die Krankenbehandlung allein wahrzunehmen und zwar lediglich als Misvä, ohne jetzt oder später eine Vergütung, sie sei gross oder klein, zu beanspruchen. Nach Erörterung findet man es nicht angebracht, jemand ohne Salär anzustellen, denn durch letzteres werde der Betreffende gezwungen, sich zu jeder Zeit einzufinden, wenn er zu einem Kranken gerufen wird. Auch erscheine es mehr im Interesse der Gemeinde sowie der Patienten selber liegend, wenn zwei Aerzte fungieren als nur einer, damit

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