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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 33

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 33)
Language
German
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IRI
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13 rend der Betrag der Wette an die Armenkasse fällt. Wer mit Nicht-Juden eine derartige Wette sehliesst, unterliegt einer Geldbusse von 10 Rt und überdies den vom Vorstande über ihn zu verhängenden Strafen. Am 25. s. M. Binjamin de Sapeto, dessen Frau gelähmt ist und an Wunden leidet, erhält 5 Rt. als Beihülfe zur Behandlung durch einen Wundarzt (Barbier1); ausserdem bewilligt man ihm auf zwei Monate freie Apotheke für die von dem Arzt der Santa Hebrä ausgestellten Rezepte. Möge es ihr zur Heilung gereichen! 25. s. M. Verschiedenen armen Durchreisenden gewährte man die folgenden Unterstützungen: Einem rechtschaffenen Levantiner aus Salö als Zehrgeld für die Reise und als Beisteuer zur Verheiratung seiner Tochter M. 20. -. Er hatte früher bereits M. 3.— sowie zu Pesach 28 Pfd. Mazzot erhalten. Zweien verheirateten polnischen Studenten R. Binjamin und R. Mosö, welche nach Polen reisen, je 1V2 Kt. einem anderen verschämten Studenten zur Reise nach Polen t Rt. einem anderen Polen, welcher als Chasan fungiert hat, 1 Rt. zur Reise nach Polen; einem Polen, der von Danzig kommt und nach Amsterdam reist, 1/2 Rt. Ein Begleiter desselben, der ein schlimmes Bein hat, erhält 1 Rt., um sich von einem Wundarzt behaudein zu lassen. Einem armen jungen Manne, der während des Winters hier gewesen und nach Amsterdam reist, gewährt man 1/2 Rt. - Daniel Abensur und David da Silva haben eine Differenz wegen 2 Partien von resp. 30 Fass Folha (Blätter Tabak?), welche an Joan de Grote und 15 Fass, welche an Joan Thun verkauft worden sind. Die Parteien haben sich vor dem Richter nicht einigen können und bitten jetzt den Vorstand, in der Sache eine Entscheidüng zu treffen, welche dieselbe Kraft haben soll wie ein von dem Hohen Senat abgegebenes Urteil. Isaq Aboab beschwert sich darüber, dass ihm von Claus Jonker Unannehmlichkeiten wegen der Pfänder bereitet werden, *) Die Barbiere Hamburgs waren vormals in verschiedene Klassen eingeteilt. Die den höheren Klassen angehörenden waren geprüfte Wundärzte.

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