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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1916-01-01 · XI. (1916) · page 31

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XI. (1916)
Date
1916-01-01
Page
– (sequence 31)
Language
German
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11 er keine Berachä verhängen darf, eine Strafe, deren Verhängung der Vorstand sieh selber für ernstere Fälle vorbehält. Wie Jsaque Senior Teixeira mitteilt, bereitet es ihm viele Sorge, dass ein Abgesandter des Kaisers hier eingetroffen ist, um verschiedene Dinge mit dem hoben Senat zu erörtern und, wie er gehört habe, auch Angelegenheiten seines seligen Vaters zur Sprache zu bringen. Aus diesem Grunde habe er seine hiesigen Depots und Interessen auf Namen eines anderen umschreiben lassen. Er mache hierauf aufmerksam, damit das auf seinen Namen stehende Grundstück der Gemeinde auf Namen eines anderen geschrieben werden kann. Der Vorstand will hierüber beraten und ihm Antwort zukommen lassen.1) Der in Gefangenschaft geratene Isaq de Faro erhält, ausser den zur Auslösung bewilligten 20 Et., noch ein Zehrgeld von 3 Et. 28 s. M. Beschlossen, dem Isack Senior T<^ antworten zu lassen: Da das grosse Haus der Gemeinde, als Sicherheit für die 15 D.(15000 Mark), welche diese ihm schuldet, auf Namen Seiner Wohlgeboren eingetragen stehe, aus deren Zinsen die Gemeinde sich verpflichtet hatte, alljährlich M. 300 zur Aussteuer eines Waisenmädchens sowie 70 Patacas zur Auslösung eines Gefangenen herzugeben, so könne S. Wohlgeb. jenes Haus auf Namen einer ihm beliebigen Person umschreiben lassen, wofern die gleiche Sicherheit gegeben ist, wie bezüglich seiner übrigen Interessen und Depots. Teixeira erwiderte, er wolle vorläufig in der Sache, die bereits öffentlich bekannt geworden, nichts unternehmen; er werde aber eintretenden Falls das Nötige tun. Am 3. Nisan, zur Zeit des Morgen-Gottesdienstes, fand ein ruhestörender Wortwechsel zwischen David de Jacob Fidanque ו) Offenbar handelt es sich hier um die von der Kaiserlichen Regierung in WJen, auf Betreiben der katholischen Geistlichkeit, beantragte Konfiskation der Güter des am 29. Tebet 5426 verstorbenen Abraham Senior Teixeira, welcher Antrag indes von dem Hamburger Senat unter triftiger Begründung abgelehnt wurde. (Siehe Dr. Grunwalds ״Portugiesengräber auf deutscher Erde״.)

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