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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 456

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 456)
Language
German
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i 392 mudischen Schriften mag vielleicht in folgender Tossephta- resp. Jeruschalmistelle gegeben sein. Zur Mischna Kethuboth I, 5 (12 a): בית דין של בד׳נים היו נובין לבתולה ארבע מאות wird in der Tossephta Ket. I, 3 (260, 24) hinzugefügt: זוז התקינו בית דין בת ישראל לכהן ובת כהן לישראל נותן ארבע מאות י זוז), was andeuten soll, dass der Gerichtshof der Priester die Erhöhung der Kethubasumme auf 400 Sus nur in dem Falle angewendet wissen wollte, wenn eine Priestertochter die Frau eines Mannes aus nicht priesterlichem Geschlechte oder wenn die Tochter eines Israeliten die Frau eines Priesters wurde, und zwar sollte hier die Verschreibung der zweifachen Summe die besondere Familienreinheit des Priesterstandes schützen. R. Jose b. R. Bun begründet diese Verordnung in jer. Ket. I, 5 (25 c 41) mit den Worten : •קנס 2) קנסו בהן כדי שיהא אדם מידבק בשבטו ובמשפחתו. Diese Verordnung des בית דין של כהנים ist wahrscheinlich auch Philo bekannt gewesen, zumal dieselbe noch lange vor der Zerstörung des Tempels ins Leben getreten sein muss 3); jedoch hat er dieselbe nur auf den Hohepriester bezogen und daher schreibt er, dass der Hohepriester eine Frau heiraten müsse, die ״Priesterin aus priesterlichem Hause“ ist. IV. In meinem Buche: Die Urkunde im Talmud I Seite 1184) (s. Jahrbuch IX S. 162) bin ich bei der Erläuterung der Jerü. *) Die ganze Stelle lautet: הנושא ונותן בכהונה והנותן בהתקנה שהתקינו בית דין בת ישיא?1 וכת. Der Wilnaer Gaon R. Elija verbessert dies in: הרוצה לעשות בדרך שהנהנים עושין כגון בת ישראל לכהן ובת כהן?1ישראל* עושיך und will hiermit diese Stelle mit Ket. 12 b in Einklang bringen. Jedoch ist zu beachten, dass die Tossephta von einer תקנה spricht. Auch durch die Korrektur des מנחת בכורים zu dieser Tossephta ist die Schwierigkeit nicht gelöst; er streicht nämlich das והנותן בה. Ich möchte daher vorschlagen, nur das וה von והנותן zu streichen, wonach sich ergeben würde: הנושא ונותן בכהונה נותן כהתקנה שהתקינו בית דין וכס, welches zu übersetzen sei: Wenn jemand sich mit dem Priesterstande verschwägern will, so muss er laut der Verordnung, die der Gerichtshof [der Priester] getroffen hat, verfahren, wonach im Falle der Heirat בת ישראל לכהן. oder בת בהן 400 לישראל Sus in der Kethuba verschrieben werden muss. 8) קנם ist hier gleichbedeutend mit תקנה, vgl. Hoffmann* Mechilta de- Rabbi Simon b. Jochai, Frankfurt a. M. 1905 S. 140 Anm. 3. B) Vgl. die Ausführungen von Bloch, שערי תורת התקנות II, 1 S. 82. 4I Berlin, Mayer § Müller 1912. Auf S. 70 hat sich leider ein kleiner

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