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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 455

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 455)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486285--4555-3490923
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391 setzt: שיעור מליון מלמטה ארבע אצבעות ולמעלת שלש אצבעות ובין דף לדף שתי אצבעות, לפיכך צריך שיניח בתחילת כל יריעה ובסופה רוחב אצבע אחד זבדי תפירה שנמצא כשתתפור היריעה יהיה בין כל דף ודף בכל הספר כולו שתי אצבעות, wozu כסף משנה bemerkt, dass die Quelle des ersten Teiles dieser Halacba Menachoth 30 a sei, zum folgenden jedoch die Quelle nicht angegeben wird. Man kann nun vielleicht annehmen, dass die Quelle für den zweiten Teil der Halacha die zu erklärende Stelle des Jeruschalmi ist, indem sich die Worte des E. Kahana auf den obenstehenden Text beziehen und nur durch die Unaufmerksamkeit der Abschreiber, die diesen Ausspruch, durch die Gleichheit der Tradenten mit dem eben erklärten Ausspruchs des E. Chija veranlasst, dem vorhergehenden anschlossen und infolgedessen an unrichtige Stelle versetzten. Daher wird die Zeile: ד״ זעירה שמואל בר שילת בשם כהנא ובלבד מקום התפר zu übersetzen sein: E. Seira, Samuel b. Schilath sagten im Namen des Kahana, es müsse beim Schreiben des Buches darauf geachtet werden, dass der Eand der letzten resp. der ersten Kolumne einer Einzehaut. nicht nur gleich der Hälfte der zwischen den einzelnen Kolumnen geforderten Entfernung sein, sondern ausserdem noch die Grösse der Naht haben soll, damit beim Zusammennähen der Häute die Kolumnen auch hier dieselbe Entfernung haben wie bei den nur auf eine Haut geschriebene Kolumnen. Hiermit wären die Worte des Maimonides: וכדי תפירה identisch mit denen des Jeruschalmi: ובלבד מקום התפר. m. Im I. Buche ״Über die Einzelgesetzea § 110 schreibt Philo von der Ehe des Hohepriesters folgende, wie Heinemann in der Anmerkung zur Übersetzung dieser Stelle bemerkt1), von der talmudischen abweichende Auffassung: ״Ausserdem traf er Bestimmungen in Betreff der Abstammung der zukünftigen Priesterfrauen und gebot dem Hohepriester eine Frau zu heiraten, die nicht nur Jungfrau, sondern auch Priesterin aus priesterlichem Hause sei״. Eine Andeutung zu dieser Bestimmung in den tal- *) Die Werke Phiios von Alexandria in deutscher Übersetzung, hrsg. von L. Cohn, II. Breslau 1910. Über die Einzelgesetze, übersetzt von I. Helnemann S. 42 Anm. 1.

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