Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 369)
- Language
- German
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305 die Löwen und Leoparde zu füttern“!), und zahlten dem Klerus, den Schulen und der Akademie hohe Abgaben, um vor den Ueberfällen der Studenten halbwegs sicher zu sein. Im § 72 — 73 lesen wir von den Beamten הממונים, die die Auf• sicht über Wage und Mass, koscher und trefa, Nachtwächter und Buhe führen; auch kontrollieren sie, ob jeder Jude die Chasakah חזקה hat in der Gemeinde zu wohnen oder ein Geschäft zu führen, und erstatten über alles und jedes dem senior mensis Bericht. Im § 74 ist das Kartenspiel verbot enthalten, in den §§ 75—78 lesen wir wieder von der Chasakah, ihrem Erwerb und Verlust, im § 79 von der Buchdruckerei. In den §§ 80-88 sind die Zeremonien bei Hochzeiten, Beschneidungen, Bar-Mizwah’s, Verlobungen etc. festgesetzt, wobei genau die Zahl der einzuladenden Gäste bestimmt ist. Nur die Keichsten durften ״eine volle Hoch• zeit mit den Jozerothin der S}7nagoge“ veranstalten, die Aermeren durften sich diesen Luxus nicht erlauben. Gleich dem Staat und der katholischen Kirche war die jüdische Gemeinde bestrebt, dem Luxus zu steuern, besonders in Krakau, wo so viele ihr ganzes Vermögen zur Veranstaltung einer prunkvollen Hochzeit hergaben. § 89 handelt von Lehrern, ihrer Besoldung und der Einrichtung der Schulen, §§ 90—92 von Hausdienern, Köchinnen, Ammen, Geschäftsreisenden etc. § 93 beginnt mit dem Ermieten eines Hauses oder Ladens; leider fehlen hier die Zettel 76-82 (14 Seiten) und wir wissen nur aus der Inhaltsangabe Dembitzers (Editio Wettstein), dass hier folgende fünf Gegenstände behandelt wurden: 1. חשש אויר Pest. Jeder muss sofort den Ausbruch einer verdächtigen Krankheit dem senior mensis melden und sich stricte an dessen Verordnungen halten. 2. זילבר ברענר Silberbrenner müssen beeidet werden, dass sie von Kindern und Unbekannten kein Silber kaufen werden. Einen analogen Eid verlangte der Magistrat der Stadt Krakau von jüdischen Goldarbeitern.* 2) *) Senatsarchiv in Krakau, Inventar für das Jahr 1739, p. 224. 2) Ueber den Kampf der Goldarbeiterzunft mit den Juden siehe meine Geschichte der Juden in Krakau, I, 324—333, auch in der Jewrejskaia Starina, St. Petersburg 1911, S. 476—483). Jahrbuch J. L. G. X. 20