Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 364)
- Language
- German
- Belongs to
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800 *משה שרר ולא אדם ספרא מתא בק״ק קראק gezeichnet hat. Leider besitzen wir das Original des Zunftbriefes nicht und nur eine Ab- Schrift aus der Feder eines späteren Gemeindeschreibers (Mose Abraham Matitiahu Delakrut) ist im Gemeindebuch enthalten und Von Wettstein in Graebers אוצר הספרות Bd. IV (1892) ediert. Somit können wir die Schrift nicht vergleichen und müssen bei der Hypothese bleiben. Sprache und Ortographie. Der ganze Kodex ist eigentlieb jüdisch-deutsch abgefasst; ich sage: ״eigentlich“, denn das jüdisch-deutsche Idiom (unser Jargon) des Kodex enthält so viel hebräische Worte, Redensarten, Sätze, ja ganze Abschnitte, dass wir manchmal vergessen, dass es jüdisch-deutsch ist, und meinen, es sei rein hebräisch. Erst wenn wir bis zum Schluss des Ab- Schnittes gelangen und der nächste Abschnitt wieder Jargon ist, erinnern wir uns daran, dass der Kodifikator nicht hebräisch, sondern jüdisch schreiben wollte. So ist es, wie es scheint, dem Kodifikator, der an das Hebräische gewohnt war und jüdisch schreiben wollte, ergangen. Wir dürfen nebenbei nicht vergessen, dass die Sprache der Juden in jener Zeit überhaupt mit vielen Hebraismen durchsetzt war, was wir an den Sprachdenkmälern aus jener Zeit beobachten können. Hier sei nur der einzelnen Dokumente in Branns Geschichte der Juden in Schlesien, der Memoiren der Glückei von Hameln, der Landau-Wachsteinschen Privatbriefe, wie auch der vielen Ankündigungen der Gemeinden, Steckbriefe, Bannflüche der Judenreichstage etc. gedacht und auf die grosse Literatur der Gegenwart verwiesen. Im grossen und ganzen hat Dr. A. Landau in der Einleitung zu den ״Privatbriefen“ fast alles gesagt; hier müssen wir den Unterschied zwischen den Schreibern der Privatbriefe und dem offiziellen Amtsschreiber der Krakauer Judengemeinde feststellen. Bei der Behandlung der Briefe konnte Landau mit Recht bemerken, dass die einzelnen Briefschreiber infolge der Eile, Unkenntnis oder gar Willkür Stil und Orthographie verdarben, hier haben wir es mit oinem offiziellen Kodex der Gemeinde zu tun, der für Geschlechter bestimmt war und, nach einigen Jahren ergänzt, für die ganze polnische Regierungszeit (1595—1796) bindend war. Wir müssen daher annehmen, dass der Stil und die Orthographie wie auch die Ausdrucksweise dieses Kodex zu jener Zeit in Krakau allgemein