Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 363)
- Language
- German
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299 Seit der Zeit bilden die Juden ihre Autonomie immer ip&ehr aus, bis sie ihren Gipfel im Jahre 1581 im Judenreichsiag erreicht. Von da bis zum Jahre 1764 tagen jahraus, jahrein die Judenreichstage in Lublin, Jaroslau, Konstantynow oder Pilica anfangs für Polen und Litauen, von 1628 an für jede Beichshälfte besonders. Der Judenreichstag ist die höchste Behörde in Steuer-, wie auch Administrativ-, Schul- und Gerichts-Sachen, er beschliesst Gesetze, die für die ganze ßeichsjudenschaft bindend sind. Innerhalb ihrer Grenzpfähle ist aber eine jede Gemeinde autonom, nur muss sich ihr Statut innerhalb der vom Staate und dem Judenreicbstag gegebenen Normen bewegen. Ein solches Statut liegt uns hier vor, es stammt aus dem Jahre 1595 und wurde in den Jahren 1604 und 1610 vielfach ergänzt. Einige unwesentliche Notizen stammen aus dem Jahre 1615, sind aber zwischen die Gesetze aus dem Jahre 1595 und 1610 eingefügt. Der ganze Kodex ist mit Ausnahme der letzten Zeilen von einer Hand geschrieben und stammt aus den ersten Jahren des XVH. Jahrhunderts. Er bildet ein Buch 16° in zeitgenössischem Lederband, jedoch sind die Zettel lose und lückenhaft paginiert. Einst zählte er zirka 110 Blatt, nun besitzen wir nur 89 und zwar 1—75, 83—91, 104—107 und zwei Schlussblätter, die wir mit 109—110 bezeichnen. Die Blätter 1—85 bilden das eigentliche Statut der Gemeinde aus dem Jahre 1595 ״שגת שנה טובה לפ״ק Bl. 90 — 91, 104—107a sind eine Ergänzung aus dem Jahre 1604 und der Schluss eine weitere Ergänzung aus dem Jahre 1610. Die Blätter 86-89 bilden eine Ergänzung aus den Jahren 1615 bis 1616 und sollten eigentlich nach dem letzten Blatt kommen; wir beliessen sie aber in der bisherigen Ordnung, um den Kodex unverändert wiederzugeben. Die Schrift des Kodex ist sorgfältig und einheitlich vom Anfang bis zum Ende. Es ist die in ganz Mitteleuropa übliche hebräische Kurrentschrift aus dem XVI. und XVII. Jahrhundert, wie wir sie in allen Gemeindebüchern aus jener Zeit sehen können. Schriftprobe Tafel II in Landau-Wachsteins ״Jüdischen Privatbriefen aus dem Jahre 1619“ gibt uns die Charakterzüge unseres Schreibers wieder; es wird vielleicht Mose Schorr, der Krakauer Gemeindeschreiber aus jener Zeit, sein, der den Stiftbrief der Kürschnerzunft aus dem Jahre 1613 niedergeschrieben und באם