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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 362

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 362)
Language
German
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298 Die Juden kamen nach Polen nicht einzeln wie gejagte* Tiere, sondern — wie Professor Jakob Caro richtig bemerkt,. — in grossen Gruppen zusammen mit den deutschen Kolonisten im XIII. und XIV. Jahrhundert. Sie waren also schon bei der Einrichtung der Städte zugegen und occupierten eine oder mehrere Gassen dicht an ihrer Synagoge und anderen religiösen Institutionen. So• finden wir eine Judengasse in Lemberg (Blacharska), in Posen; (Judengasse), in Krakau (St. Annengasse) u. s. w. Auch andere Nationen gruppierten sich um ihre Gotteshäuser, wie wir es in Lemberg am besten an den Armeniern und Ruthenen merken können. Auch die Kirche trug zur Absonderung der Juden bei, vor allem aber ihre exklusive Gerichtsbarkeit und Steuerbot־ mässigkeit als servi camerae. Der Konkurrenzkampf der Kaufleute und Handwerker führte überall mit der Zeit zum gänzlichen Abschluss der Judengasse und nun hatten gegen Anfang des XVI. Jahrhunderts die Juden in allen grösseren Städten Polens ihr Ghetto. In Krakau hat man die Juden im Jahre 1495 gänzlich aus der Stadt hinausgejagt und in ein enges Stadtviertel der benachbarten Stadt Kazimierz eingepfercht; hier waren sie durch Mauern und Planken von der übrigen Stadt abgegrenzt und der ״Kahal“ übte hier nicht nur die Gerichtsbarkeit, sondern auch baupolizeiliche und sanitäre Gewalt aus. Das Ab- und Aussperren der Juden trug viel zur Ausbildung der Gewalt des Kahal bei, da in der Judenstadt keine andere Behörde vorhanden war und das Leben ein ständiges Eingreifen einer Behörde erheischte. Auch der Umschlag in der Judenpolitik der polnischen Könige trug zur Hebung der Autonomie des ״Kahal“ bei. In der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderts wollten die Könige alle Juden Polens fiskalisch und administrativ zentralisieren. Zu dem Zwecke ernannten sie Steuereinnehmer für grosse Landstriche oder gar für das ganze Reich und setzten neben ihnen Generalrabbiner ein. Das zentralistische System scheiterte aber an dem Widerstand der grossen jüdischen Gemeinden, die mit aller Kraft und allem ihnen zu Gebote stehenden Mitteln ihre Autonomie zu verteidigen wussten. Das zwang die Könige, den Gedanken fallen zu lassen, und Sigismund August gab die Wahl des Landesrabbiners und, der Ortsbehörden den Juden frei.

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