Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 352

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 352)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3486266-3486285--4452-3490820
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

288 Vorsteher, ״alle zusammen, wie sie da sind“, über das seinerseits״ hinsichtlich der 200 Mk. von dem Hause des sei. Zusany a Coenr gegebene Versprechen entscheiden. Der .Rechtspruch soll die nämliche Gültigkeit haben, wie wenn von dem ״Düstre Senado“ abgegeben. Aboab muss hierüber eine Urkunde unterzeichnen״ welche man dem Teixeira vorlegen wird. 26. Hesvan. Dem Ishack Aboab wird erwidert, er solle jene 200 Mk. bei dem Vorstande hinterlegen; Senior habe erklärt, er werde diesr bezüglich Eede und Antwort stehen. Der Gabay für Jerusalem soll alle Beritiot1) besuchen, um die für Jerusalem gemachten Spenden zu Buch zu nehmen, ohne jedoch unter die Zahl der zwanzig Personen (deren Einladung gestattet ist) gerechnet zu werden. Dies wird zur Satzung erhoben. Viele Eltern führen Klage darüber, dass ihre Kinder nicht in der Talmud Torä des R. Palache zugelassen werden, um Alephbet zu lernen. Palache wird vorgeladen und erhält die Weisung, allen Schülern, die ihm zugeführt werden, jenen Unterricht zu erteilen. Er soll sowohl kleine wie grosse Kinder täglich unterrichten, soweit die Zeit reicht. Palache verspricht dies zu tun, meint aber, er müsse, da er mehr Arbeit leiste, Zulage haben. Diese wird nicht bewilligt; er soll aber bei vorkommenden Verteilungen bedacht werden. Dem Daniel Coen wird, auf dessen Bitte, das Tamid auf 9 Mk. erhöht. Sein Gesuch um Anstellung als Aleph-Bet-Lehrer wird dagegen abgelehnt. — Dem ״Berber“ liess man x/2 Et. geben. Nachdem der Herr Cliacham wiederholt gegen den bei uns üblichen Kleider-Luxus gepredigt hat, wird von der Tebä verkündet: ״Die Damen dürfen ohne ״Regenkleit“ das Haus nicht verlassen; es sei denn, um eine nebenan wohnende Nachbarin zu besuchen. Sie dürfen keine Kleider aus gold- oder silbergewirkten Stoffen tragen, auch nicht solche, welche mit Gold oder Silber besetzt sind. Sie dürfen keine goldenen Ketten, es sei um den *) Bei einer Beritfeier ist es üblich, Spenden für Terra santa zu geloben.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.