Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 339)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3486266-3486285--4439-3490807- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
275 miteinander verwandt sind, schon seit langer Zeit Misshelligkeiten bestehen. Der Genannte erklärte sich hierauf in seinem und der Seinigen Namen zu einer Verständigung bereit und bat die hiesige Gemeinde, zwei ihrer Mitglieder hinzusenden, um Frieden zu stiften. Schon in früheren Jahren hätten zwei hiesige Mitglieder einen ähnlichen Streit geschlichtet. — Nach Eücksprache mit dem Herrn Chacham beschloss man, Salamäo Curiel solle an den z. Z. sich dort aufhaltenden Samuel Gedez (Guedes) schreiben, damit dieser eine Einigung herbeizuführen suche. Gebe Gott, dass ihm dies gelinge! Haim Saruco klagt über seine Not und den Schaden, der ihm erwachsen würde, wenn er fortfahren sollte, wie bisher, seine Gebühren von den Schlachtern zu erheben. Man beschloss, ihm zu helfen. Von Eosanä an soll ihm der Schatzmeister sein Salär zahlen wie den übrigen Beamten. Mit den Schlachtern Ishac Mendes und Ishac Jessurun werde man vereinbaren, dass sie zu diesem Salär jährlich Mk. 360.— beizusteuern haben, und zwar in vierteljährlichen Eaten; denn dies entspreche, nach Schätzung, dem, was sie für Ochsen, Hämmel und das Uebrige an Gebühr zu zahlen pflegen. Der letzten Abrechnung nach, würden die Schlachter hierbei noch im Vorteil sein. Die Gemeinde wird Mk. 100.— zu dem Salär beitragen. Zur Zeit der Schlachtung darf Saruco alles, was er von Privaten für das Schächten erhält, zu seinem Nutzen behalten. Für Tudescos darf er nicht Schächten1), ausser bei Gelegenheit von Hochzeiten und Beritot, wo ihm dies gestattet ist. 14. Ab. Moseh de Mercado bittet um Erlaubnis, sich hier anzusiedeln. Wird gewährt. Er soll Mk. 10.— für das Bethajim sowie das übliche Eintrittsgeld zahlen. Mit Eücksicht auf die beschränkten Eaumverhältnisse in der Synagoge wird verfügt, dass nur denjenigen Tudescos der ständige Besuch der Synagoge gestattet sein soll, welche bei Portugiesen ל Dieses Verbot erfolgte mit Rücksicht auf die Interessen der deutschen Schächter.