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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 334

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 334)
Language
German
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270 ״Dieser ganzen heiligen Gemeinde ist bekannt, was sich ״am vergangenen Sabat zugetragen hat, als Herr Ishac Aboaf ״zum Sefer gerufen wurde, und welches Aergernis bei jener ״Gelegenheit dadurch entstand, dass der Genannte die Ehr- ״furcht vor Gott und seiner heiligen Lehre verletzte. Der ״Mahamad hat daher beschlossen, als Strafe über ihn zu ״verhängen, dass er bis Boshodes nicht zur Synagoge kommen, ״auch an den Verlosungen (sortes) nicht eher teilnehmen darf, ״als bis er für sein Vergehen, entsprechend einem späteren ״Beschlüsse des Vorstandes, Genugtuung geleistet hat“. 2. Ijar. Leider (por nossos pecados) herrschen in der Gemeinde noch :anhaltend viele Krankheiten, gleichsam als ob ein böser Wurm <(bicho ruim) an uns nagt. Da man befürchtet, dass Verstösse :gegen die zu irgend einer früheren Zeit verhäugten Heremot vorgekommen sein mögen, hält man es für angebracht, nachdem der H. H. hierzu seine Genehmigung erteilt hatte, alle Heremot — mit Ausnahme des über irgend eine Einzelperson verhängten Herem — aufzuheben. Hiervon sollen vier ausgenommen sein und zwar der Herem über Denunzianten (malsinim), der gegen das Basieren, der gegen die Hasard-Spiele und der gegen das Kartenspiel am Küsttage zu Kipur und am Tisabeab. Da Dr. Pereira die Kranken mit grosser Sorgfalt behandelt, wofür er von Herrn Abräo Senior Teixeira honoriert wird, sollen ihm, um seinen Eifer noch mehr anzuspornen, sechs Et. bewilligt werden, welche ihm der Präsident Salamäo Curiel überbrachte. Mit Eücksicht auf die Verdienste des H. H. Moseh Israel sowie auf die jetzt an ihn gestellten grösseren Anforderungen, da er allein dasteht, um alle in dieser Gemeinde, der Gott Gedeihen schenke, vorkommenden Obliegenheiten wahrzunehmen, sowie da man ihm, unter Anwendung gelinder Mittel (meios suaves), vorteilhafte Zuwendungen zu machen wünscht, beschliesst der Vorstand, dass fortan alle in dieser Gemeinde vorkommenden Ketubot von dem genannten Herrn Chacham auszustellen sind, für welche Mühe ihm 1/4 Prozent von der darin bezeichneten Mitgift

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