Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 335)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486285--4435-3490803- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
271 ׳zustehen soll. Diese Gebühr ist ihm unweigerlich von allen zu zahlen, auch dann, wenn etwa die Ketubä von einem anderen angefertigt wird. Man befolgt hiermit lediglich einen in anderen Gemeinden üblichen Brauch, bei denen die Gebühr sogar noch mehr beträgt. Dagegen liegt dem H. H. ob, dafür zu sorgen, dass alle Ketubot in ein Buch eingetragen werden, um jederzeit den hierzu Berechtigten Abschriften erteilen zu können. Ferner, da der H. H. die Talmud Tora aufgibt, soll er von Michaelis an, anstatt der bisherigen Wohnungsmiete von Mk. 180, Mk. 200 zahlen und das obere Gelass erhalten, wo er die Talmud Torä hatte. 8. Ijar. Ishac de Crasto hat den für Mk. 180 in Miete gehabten grossen Speicher (pacus grande) aufgegeben und, mit Ostern anfangend, an Salamäo und David Curiel überlassen. Die Ebengenannten nehmen gleichfalls den mittleren Speicher für Mk. 60. Crasto soll nur für die auf ihn noch entfallenden Monate zahlen. Der über die Dienstmagd (mossa) Namens Ratta (?) verbängte Bann wird aufgehoben, da die Genannte sich gebessert hat und grosse Reue an den Tag legt. — Möge Gott die Sündigen seines Volkes aufrichten! ״Nachdem es dem Allmächtigen gefallen hat, am 13״. Nissan d. J. den seligen Chacham Ishac Jessurun zu ״sich zu nehmen, zum grossen Schmerze der ganzen Gemeinde, ״weil ein derartiger Verlust nicht leicht zu ersetzen ist, und ״da der Verstorbene seine Familie arm und unversorgt ״zurückgelassen, beschliesst der Vorstand, eine diesbezügliche ״Eintragung in das Protokollbuch zu beschaffen, damit den ״künftigen Herren der Verwaltung kund sei, dass wir die ״Erwartung hegen, sie werden sich der Familie in einer ״solchen Weise annehmen, wie dem Andenken des Ver- ״storbenen gebührt“. Es wurde ferner darauf hingewiesen, dass die Witwe vier Söhne und zwei Töchter hat, welche noch im Kindesalter stehen und nicht imstande sind, sich zu ernähren; dass die Familie verschuldet und sogar mit der Miete in Rückstand ist; dass ihre