Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 328)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486285--4428-3490796- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
264 über diese Sache erstattet hatte, wandte sich dieser an den Bürgermeister und empfahl ihm diese Angelegenheit als eine die Gemeinde interessierende. Indem ein Hoher Senat Recht sprach, entschied er übereinstimmend mit dem Dekret der Admiralität vom 9. Dezember 1662, dass Jesurun einen Portugiesen ernennen könne, worauf mit dem anderen zu ballottieren sei. Wenn nun auch Luuin die Sache im Wege der Berufung vor den Obergerichtshof (cörte) in Wien bringen wolle, so meint doch der präsidierende Bürgermeister, dass eine derartige Appellation, wenn nicht von dem Senat genehmigt, keine für die Gemeinde nachteiligen Folgen haben könne. 11. Tebet. Der Mahamad versammelte sich auf Antrag des Vorstandes der Tudescos in Altona. Dieser war erschienen und machte die Mitteilung, dass sich unter den deutschen Juden Personen befänden, welche in gewissenloser Weise Geldhandel trieben und falsche Dukaten und Schillinge im Besitz hätten. Ferner hätte man bei denselben unfertige halbe Schillinge (placas meyas) sowie Kessel vorgefunden. Mit Rücksicht auf den Ernst des Falles wurde beschlossen, mit dem früheren Vorstande zu beraten und hierfür eine besondere Sitzung abzuhalten. Noch in der nämlichen Sitzung fanden sich die Herren des früheren Kollegiums ein. Man erörterte die Sache und einigte sich dahin, dass die portugiesische Gemeinde keinen Anlass habe, sich in diese Angelegenheit zu mischen. Wenn in Zukunft irgend eine Fürsprache nötig sei, werde man es an dieser nicht fehlen lassen. Man solle suchen, den Betreffenden fortzuschaffen, ״denn einen solchen Menschen wollen wir in der Stadt nicht haben“. Der betreffende Schurke (velhaco), Josef mit Namen, wurde, zusammen mit seiner Frau, verhaftet, was alle in grosse Bestürzung versetzte. Jedoch, wie durch Gottes Wunder, liess man sie beide wieder frei. Nachdem die Vorsteher der Tudescos wiederholt den Antrag gestellt hatten, jenen Schurken mit dem Bann zu belegen, um ihn zu veranlassen, von hier fortzugehen, gab man diesem Anträge statt und erliess von allen Tebot eine entsprechende Bekanntmachung.