Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 327)
- Language
- German
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263 bewilligt als vormals seinem Schwiegervater. Er macht ferner geltend, dass er eine zahlreiche Familie zu ernähren habe. — Mit;Rücksicht darauf, dass er zwei Aemter bekleidet, nämlich das eines Hazan de Kaal und eines Hazan de Hebrä1), wird sein Gehalt von 340 Mk. auf 400 Mk. erhöht. Ishac Namias de Crasto bittet namens seines Bruders Baruch Namias um eine Empfehlung an den Mahamad von Barbados, deren derselbe bedürfe, um eine Forderung seines verstorbenen Sohnes Daniel einzuziehen. — Wird genehmigt. Moseh de Pinto soll das Schreiben ausfertigen, worauf alle Vorsteher dasselbe unterzeichnen werden. _ Daniel Habilho klagt, er sei in Schulden geraten und könne die auf ihm ruhenden Lasten nicht mehr bewältigen. Jeosua Habilho habe das gegebene Versprechen, für seine zwei Schw estern, die er bei sich aufgenommen, zwei Taler zu zahlen, nicht innegehalten. Letzterer, vorgeladen und zur Rede gestellt, erwidert, dass Ruhestörungen und Ungebührlichkeiten seitens seines Oheims ihn veranlasst haben, seinem Versprechen nicht nachzukommen. Der Mahamad besprach auch die bereits von dem vorigen Vorstande erörterte Angelegenheit des David da S., dessen anstössiger Lebenswandel (enormes vicios) leider immer schlimmer wird. Man will mit den früheren Herren in besonderer Zusammenkunft hierüber beraten. — Möge Gott das Böse von seinem Volke fern halten! 10. Tebet. Zwischen Josef Jesurun und Reiner de Luuin (Luvin?) sind wegen Ernennung eines Obmanns in einem von ihnen geführten Prozesse Differenzen entstanden. Das Admiralitätsgericht (almirantado) hatte entschieden, es solle dem Jesurun freistehen, einen Portugiesen zu ernennen, ebenso wie es dem Luuin freistehen solle, einen Framengo (Nicht-Juden) zu wählen. Hiergegen hatte Luuin Berufung eingelegt. Nachdem Jesurun dem Vorstande Bericht 0 Der Hazan de Hebrä hatte bei Beerdigungen und im Hause der Abelim zu fungieren.