Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 297)
- Language
- German
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233 *eine scharfe Rüge erteilt und eine Geldstrafe von einem Risdaldre auferlegt. 7. Sebat. (Uebersetzung). Der hiesige Magistrat hat bei dem Vorstand wegen der immer mehr um sich greifenden Hausbettelei der armen Tudescos Klage geführt. Es erwächst ausserdem den einzelnen Gemeindemitgliedern aus derselben eine grosse Belästigung, da täglich und sogar am Sabbat eine Menge Armer in aufdringlicherWeise von Haus zu Haus betteln. Wie die Parnassim der Deutschen erklären, ist hauptsächlich unsere gewohnte grosse Mildtätigkeit jenen Armen gegenüber hieran schuld, denn dadurch würden die Leute veranlasst, sich länger hier aufzuhalten und auch der deutschen *Gemeinde zur Last zu fallen. Da andererseits auch in unserer Gemeinde viele Bedürftige sind und es doch weit eher nötig ist, diesen zu helfen, will der Mahamad dem vorerwähnten Uebelstande nach Möglichkeit abhelfen und richtet daher an alle unsere Mitglieder die Bitte, ihre Hausleute anzuweisen, keine der bettelnd umherziehenden Tudescos, seien es Fremde oder Einwohner von Altona oder Wandsbek, Männer oder Frauen, mit Geld zu unterstützen; nur Freitags soll ihnen jeder nach Belieben Brot oder ״Cringel“ (Brezeln) verabfolgen. Diese Verordnung wurde am obigen Tage in der Synagoge verkündet. (Referat). 19. Adar. Zwischen Ishack Habilho und Abraham Soares hatte in der;Synagoge ein Streit stattgefunden. Habilho, der zuerst Veranlassung zu dem Streit gegeben hatte, ward deshalb, wie auch wegen noch anderer, schwerwiegender Gründe, für immer aus der -Synagoge verwiesen, während Soares in zwei Risdaldres Geldstrafe genommen wurde. Mit dem Hasan Joseph Palache wird ein neuer Mietsvertrag für das von ihm bewohnte Haus geschlossen. Die Miete beträgt Mk* 80.— pro anno.