Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- X. 1912 - 5673 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 295)
- Language
- German
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231 ändert werden darf, es sei denn mit dem Einverständnis und der Genehmigung der Stimmenmehrheit der Gemeinde,״ falls sich nämlieh in der Zukunft Uebelstände heraussteilen sollten, welche jetzt noch nicht vorauszusehen sind und welche den alsdann fungierenden Vorstand etwa zwingen sollten, diesen Punkt zur Beratung zu bringen. Mit Rücksicht auf alles vorstehend Dargelegte verzichten RacheP de Lima und Kinder freiwillig auf den Besitz und den Besuch ihres Midräs und auf alle an dasselbe ihnen etwa zustehenden Ansprüche, ohne jemals unter irgend welchem Vorwände wieder zu ihm zurückkehren zu können, solange alles in diesem Protokoll Erklärte und Verordnete gehörig innegehalten wird“. Errichtet in der Junta am ... Tebet 5423. Die sub 2 gestellte Bedingung, nämlich, dass die Tamid- Lampe Heiligtum der Gemeinde (kodes da nassäo) sein und zu diesem Zwecke nicht die eines Privatmannes dienen solle, wurde gleichfalls von dem präsidierenden Vorsteher Jacob Curie! angenommen. Dieser liess sofort die seinige, welche als ״ewige Lampe“ diente, entfernen, obschon er sich auf einen sehr alten Besitz berufen konnte. Bezüglich des dritten Punktes, nämlich, die Gavetas aus der Tebä zu entfernen oder aber nicht weiter zu gestatten, dass Jacob Curiel und dessen Söhne dieselben benutzen, wie sie bisher auf Grund der seinerzeit, bei Schenkung der Tebä, getroffenen Vereinbarung zu tun pflegten, fanden verschiedene Verhandlungen statt und gelangte man zu der in dem folgenden Schriftstück niedergelegten Erledigung der Angelegenheit. (Referat). In dem nun folgenden Schriftstück wird ausgeführt, dass zunächst Jacob Curiel und dessen Angehörige auf das ihnen laut Vertrag zustehende Recht bestanden, während andererseits erwogen wurde, dass von der Erledigung dieses Punktes die Einigkeit in der Gemeinde abhing, auch viele Mitglieder darauf hinwiesen, dass es nicht billig sei, in einer freien Gemeinde (kaal livre) irgend einem Einzelnen besondere Vorrechte einzuräumen. Curiel übersandte nun die Schlüssel an Abraham Senior, dem er die Entscheidung anheimstellte. Senior lehnte den Schiedsspruch ab und verwies die Sache wieder an den Vorstand, welcher endlich beschloss, die Schlüssel dem Curiel zurückzureichen und es diesem