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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 293

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 293)
Language
German
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229 Weil man nun die Angelegenheit in Frieden zu erledigen wünschte, wurde bezüglich der Wahlen folgender Beschluss gefasst: (Uebersetzung). ״Da infolge des am 8ten Tage (Schemini Azeret) in der Haupt- Synagoge stattgehabten Vorfalles Bachei de Lima, deren Söhne und sonstige Verwandte sich gekränkt gefühlt und beschlossen haben, in ihrem früher Y0n ihnen besuchten Medräs zu bleiben, ein Entschluss, der nach Ansicht des Vorstandes und der Adjunkten in der Folge verschiedentliche Nachteile für die Gemeinde und deren Bestand herbeiführen dürfte, und nachdem wiederholt Ver- Sammlungen stattgefunden haben, um über diese Spaltung zu beraten, hat man die Herren H. H. beauftragt, besagte Dame auf die zu befürchtenden Nachteile hinzuweisen und mit ihrem gewohnten Eifer auf die Separatisten einzuwirken, damit diese sich der Hauptgemeinde wieder zuwenden, weil dies das einzige Mittel ist, um alle jene Nachteile zu vermeiden. Die Genannte, von dem Wunsche beseelt, dem Vorstande entgegenzukommen und soweit wie möglich zu gehorchen, indem sie, wie es billig ist, ihre eigene Buhe dem Interesse der Allgemeinheit unterordnet, hat hierzu ihre Einwilligung gegeben, wobei sie den Vorstand daraufhinwies, wie zweckmässig es zum festeren Bestände der Vereinigung sein würde, die Satzungen wieder so herzustellen, wie diese im Jahre;5412 gewesen waren. Indem der Vorstand nun erwägt, dass es zweckmässiger sein würde, in allen Hinsichten zu dem früheren;System zurückzukehren, zumal er erfahren hat, dass viele in der ׳Gemeinde dies wünschen und er doch nichts anderes will, als den Beifall und die Zufriedenheit dieser erlangen, so verordnet und beschliesst er mit der Zustimmung der Adjunkten, dass alle zu jener Zeit getroffenen Verordnungen und Hascamot beobachtet und innegehalten werden sollen. Ferner wird in Gemässheit des vierten Punktes, welcher von den Wahlen handelt, beschlossen, dass die- .selben alle, vom nächsten Bosasanä 5424 an, von der gesamten Gemeinde vorzunehmen sind (während diejenige Bestimmung, laut welcher der Vorstand die Wahlen an sich genommen hatte, auf-;gehoben wird) und zwar in derselben Weise, in welcher die Wahl 4er ersten Herren, von denen die Vereinigung errichtet wurde, »erfolgte, unter Beobachtung der nämlichen Einzelheiten und Formalitäten, welche damals beobachtet wurden; in der Hoffnung,

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