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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 267

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 267)
Language
German
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20a beraubt, darfst du nicht zu deinen Gunsten ausbeuten, um es in deine Gewalt zu bringen. Man kann da auf ein ähnliches Beispiel verweisen. II. Könige 6, 11—23 wird erzählt, dass der syrische König eine Heeresschar aussandte, um den Propheten Elischa gefangen zu nehmen. Sie wurde jedoch auf sein Gebet hin mit Blindheit geschlagen, so dass sie sich nach der Hauptstadt Schomron führen liess. Als der König von Israel nach dem Kriegsrecht mit ihr verfahren wollte, legte der Prophet dagegen Verwahrung ein. ״Hast du sie denn mit deinem Schwert und mit deinem Bogen gefangen genommen?“ Das heisst doch nach der einfachen Auffassung: Du hast kein Recht, sie als deine Gefangenen zu betrachten, denn nicht die. Ueberlegenheit deiner Waffen, sondern eine wunderbare Fügung hat sie in deine Hand geliefert. Aehnlich liegt auch unser Fall, nur mit dem Unterschiede, dass dort eine wunderbare Fügung, hier ein edler Naturtrieb dem Feinde die Ueberlegenheit verschafft; in beiden Fällen kann man jedoch sagen: Nicht durch deine eigenen Waffen hast du den Erfolg errungen, du sollst ihn auch nicht zu deinen Gunsten ausbeuten. Die Vorschrift: כי יקרא פרט למזומן (Chulin 139b), derzufolge nur ein in der Freiheit lebender, nicht aber ein bereits dem Menschen gehöriger, in seinem Bereich befindlicher Vogel der Wohltat dieses Gesetzes teilhaftig wird, bleibt nach der gewöhnliehen Begründung unerklärt. Warum soll denn ein Vogel, der bereits des Menschen Eigentum ist, von der Wohltat des Mutter- Schutzes ausgenommen sein? Nach unserer Ausführung findet auch dies seine Begründung. Der in der Freiheit lebende Vogel wird durch den Muttertrieb wehrlos gemacht und gelangt dadurch in die Gewalt des Menschen. Der מזומן war aber schon vorher in Menschengewalt und nicht erst durch die Betätigung des Muttertriebes. Eine weitere Bestimmung unserer Weisen lautet: שלחה מוזרה אפילו ד ווד פעמים חייב (das. 141a). Wenn man die Vogelmutter mehrmals fortgeschickt hat und sie kehrt wieder zu ihrer Brut zurück, so bleibt das Gebot in Kraft, selbst wenn sich dies hundert Mal wiederholen sollte, denn es steht שלח תשלח• Wenn sie dagegen nicht zu ihrer Brut zurückkehrt und es gelingt dem

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