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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1913-01-01 · X. 1912 - 5673 (1913) · page 79

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
X. 1912 - 5673 (1913)
Date
1913-01-01
Page
– (sequence 79)
Language
German
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15 als״ Oberkommissär der jüdischen Koscheraufsicht“ angestellt werde, wie es auf Betreiben der Prager jüdischen Fleischer mittlerweile geschehen war. Das Gubernium bescheidet die Oberjuristen darauf am 11. September 1793, dass die ehrenrührige Antastung eine Privatsache sei, gegen die den Betroffenen der Rechtsweg offen stehe, schränkt den Begriff der Samuel Landau übertragenen Koscheraufsicht ein, im übrigen bleibe es dabei, dass Landau fünfter Oberjurist sei, da er schon den Eid abgelegt habe. Mit der Beeidigung Landaus als Oberjuristen hatte es eine eigene Bewandtnis. Am 27. August 1793 erstatten nämlich die Yor- Steher der Prager Judengemeinde dem Gubernium Bericht, dass dem Aufträge, mit der Vereidigung des zum fünften Obeijuristen resolvierten Samuel Landau bis auf weiteres zu warten, nicht Rechnung getragen werden könne, da der Auftrag um 6 Uhr abends gekommen sei, die Vereidigung aber schon um 11 Uhr yormittags in Anwesenheit des Monatshalters Eidlitz und zweier Unterjuristen stattgefunden habe; die Obeijuristen wären trotz Einladung zur Feier nicht gekommen. So war Samuel Landau als fünfter Oberjurist gegen Eleasar Fleckeles zurückgesetzt worden; das konnte nicht dazu beitragen, Landaus Verhältnis zu den anderen Oberjuristen, die das veranlasst hatten, oder gar zu Fleckeies, den er in einem Sendschreiben schon früher sehr gehässig behandelt hatte, zu bessern. Tatsächlich kam es dann noch häufiger zu Zusammenstössen, besonders in uns kleinlich anmutenden Etikettenfragen. So gibt es eine Zahl von amtlichen Schriftstücken über den Ort der Abhaltung der Ehescheidungen. Samuel Landau hatte nämlich die Wohnung seines Vaters beibehalten, in der früher bei Lebzeiten seines Vaters auch die Ehescheidungen vorgenommen wurden, Eleasar Fleckeies, der durch den Tod seiner Vordermänner mittlerweile erster Oberjurist geworden war, machte (es war im Jahre 1803) geltend, dass die Ehescheidungen immer in der Wohnung des ersten Oberjuristen stattgefunden hätten; der wahre Grund für den Streit war der, dass weder Fleckeles Landau noch Landau Fleckeies besuchen wollte. Es kam sogar soweit, dass Fleckeles, um einen Einwurf seines Gegners zu entkräften, ein Baumeistergutachten produzierte, dass seine Wohnung zur Vornahme von Ehe- Scheidungen völlig geeignet sei. Die Behörde entschied, es

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