Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 558)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486283--4061-3490428- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
466 Jehuda der Makkabäer zum Abschlüsse eines Bündnisses nach Rom sandte 1). Im II. Makkabäerbuche (4, 11) wird nämlich berichtet: ״Und er (Jason der Tobianer) schaffte die menschenfreundlichen, den Juden von den Königen verliehenen Vorrechte ab, welche sie durch die Bemühungen Johannes, des Vaters des Eupolemos, der die Gesandtschaft wegen der Freundschaft und des Bündnisses zu den Römern unternahm, erhalten hatte.“ Der Name des Königs ist hier nicht erwähnt. Jedoch aus dem Namen des Eupolemos, des Sohnes von Johannes, welcher das Haupt der Gesandtschaft war, ersehen wir deutlich, dass unter den ״Königen“ vor allem Antiochus UL zu verstehen ist. War Eupolemos ein Zeitgenosse des Makkabäers Jehuda, der hauptsächlich mit Antiochus V. Krieg geführt hat, so fällt die Zeit des Johannes, des Vaters des Eupolemos, ungefähr mit der Regierungsperiode Antiochus’ III. zusammen. Da nun die Vorrechte auf die Bemühungen des Johannes zurückgeführt werden, können sie von keinem anderen verliehen worden sein, als von Antiochus III. Dass Johannes zu den Gottesfürchtigen zählte, erhellt einmal aus der sehr bezeichnenden Art, wie ihn die Makkabäer näher charakterisieren, dass er nämlich der Vater des Eupolemos ist, den Jehuda der Makkabäer, der Vorkämpfer der Glaubenstreuen, zu seinem Gesandten erwählte, sodann auch aus dem Umstande, dass ihn die Makkabäer in bewussten Gegensatz zu dem Tobianer Jason stellten. vm. Im Jahre 184 starb Joseph, wie es scheint, in hohem Alter. Wie vorauszusehen war, entbrannte nun zwischen den todfeindliehen Brüdern, zwischen Hyrkanus, auf dessen Seite seine wohlgeübten Freibeuterscharen standen, und den älteren Söhnen Jo- Vater des Johannes zu verstehen ist, ersehen wir aus Esra 2, 61 sowie Nehemia 3, 4 und 7, 63, wo jedes Glied dieser Fatpilie stets bis auf Hakauz zurückgeführt wird. Dieses Geschlecht war ein priesterliches. Ein Zweig jedoch, der sich mit der nichtpriesterlichen Familie Barsilai verschwägerte und ihren Namen adoptierte, verlor seinen Stammbrief und wurde deshalb seiner priesterlichen Rechte entkleidet. *) S. I. Makkabäer 8, 17 und namentlich Doroth Harischonim I c, S. 189.