Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 529)
- Language
- German
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437 was Halevy vielfach nachgewiesen bat1), sehr oft nach saddnzäischen Quellen berichtet. Dass die historische Objektivität darunter stark gelitten hat, versteht sich von selbst, da dieSadduzäer direkt aus den Tobiaden und ihren Anhängern hervorgegangen sind» auch ihrer ganzen Haltung nach eine treue Kopie ihrer religionslosen Vorbilder ergeben2)♦ Josephus selbst machte zwar nicht die religiösen Exzesse der Sadduzäer mit, doch war er politisch ein überzeugter Anhänger dieser Partei. Daher rührt es, dass sich bei ihm nirgends eine ausdrückliche, auch beiläufig hingeworfene Aeusserung über den politischen Charakter der Tobiaden und ihrer ganzen Partei, sowie über ihre tatsächliche Okkupation der Staatsgewalt findet, obgleich, ganz abgesehen von den offensichtlichen diesbezüglichen Angaben in dem zweiten Makkabäerbuche, die bei uns zur Erörterung gelangen, sowohl die historischen Geschehnisse, als auch zahlreiche, verdeckte Mitteilungen in den ״Altertümern“ und dem ״jüdischen Kriege“ diese Sachlage mit Evidenz verraten. So wird (Alt. XII, 4, 11) an die Nachricht vom Tode des Pächters Joseph der überaus lehrreiche Zusatz geknüpft: ״Als nun Joseph gestorben war, entstand durch seine Söhne Uneinigkeit unter dem Volke. Denn die älteren von ihnen zogen gegen Hyrkanus, welcher der jüngste war, zu Felde und so teilte sich das Volk, der grössere Teil hielt zu den älteren Söhnen, was auch der Hohepriester Simon aus verwandtschaftlichen Rücksichten tat“♦ Dass dieser Krieg auf dem Grabe des Vaters einzig und allein um dessen politisches Vermächtnis, um die Macht im Staate entbrannte, ersieht man aus der aktiven Einmischung des Volkes, das bei einem Streit privaten Charakters gar kein Interesse haben konnte, für einen oder den anderen der Söhne Josephs Partei zu ergreifen oder gar selbst darüber in Zwiespalt zu geraten. Nichtsdestoweniger deutet Josephus in den vorhergehenden Abschnitten desselben Kapitels, die zum grossen Teil den Lebensschicksalen Josephs gewidmet sind, mit keiner Silbe an, dass sich dieser letztere die Herrschaft im Staate angeeignet hatte♦ Man könnte wohl noch an ein anderes Streitobjekt zwischen den Brüdern denken, das eventuell Interesse im Volke bean- ') Vgl. u. a. Doroth Harischonim 1 c, S. 453—458 sowie S. 506 ff. 2) Siehe das. S. 358-390.