Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 524)
- Language
- German
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432 Doch gesetzt immerhin den Fall, Onias sei wirklich so verblendet gewesen und habe aus purem Geiz die Abgaben für Aegypten zurückbehalten, so bleibt trotzdem die Verweigerung des Tributs ein unlösbares Rätsel. Onias hatte doch den Tribut gewiss nicht von seinem eigenen Gelde zu decken. Was konnte ihm daran liegen, wenn der Staat alljährlich einen Tribut für Aegypten aufbrachte? Josephus sagt allerdings : 01 tcoctsqsq avxov izälovv ix %mv IStwv (den seine Vorfahren aus ihrem Besitze entrichtet hatten); indes diese Worte müssen dahin interpretiert werden, dass gewisse Steuern dem Hohenpriester direkt zugeflossen sind, die teils für seinen eigenen Unterhalt, teils für den Tribut berechnet waren, um einer Unpünktlichkeit, die schwere Komplikationen hätte nach sich ziehen können, vorzubeugen. Die einfache Erklärung des ix twv 16mv, wie sie Stark (a. a. 0. S. 419) tatsächlich und ohne jede Bemerkung akzeptiert, ist schon aus dem einfachen Grunde unannehmbar, weil nirgends und niemals von einem Staatsoberhaupte verlangt worden ist, noch auch verlangt werden kann, eine Abgabe, die das Land alljährlich einem auswärtigen Könige zu leisten hat, aus seiner privaten Kasse zu bestreiten. 3. Schliessen wir uns übrigens Starks Ansicht an und lassen wir seine obenerwähnte Deutung der Worte ix twv Idiwv gelten, so geraten wir in einen unlösbaren Widerspruch zu dem bald darauf von Josephus wiedergegebenen Vorwurfe, welchen der Tobiassohn seinem Oheim macht, dass diesem nämlich nichts an der Sicherheit seiner Mitbürger liege, und dass ״er lieber das Josephus abweichende Hypothese, dass nämlich der syrische König Seleukus II. Kallinikos (24.—236) den Hohepriester aufgestachelt habe. Diese Vermutung ist aber, ganz abgesehen davon, dass sie sich auf keine Unterläge stützen kann, mit den geschichtlichen Tatsachen nicht gut zu verein*־ baren. Hach Droysen (Geschichte des Hellenismus 111, 2, 14) schloss Seleukus mit dem ägyptischen Könige Ptolemäus Euergetes im Jahre 235 einen endgültigen und sehr ernst gemeinten Frieden, der, wie daselbst zu ersehen ist, im Jahre 230, also ungefähr zu der Zeit, in welche Grätz den Vorfall mit Onias versetzt, noch in voller Kraft bestanden hat. Selbst Niese (Geschichte der griechischen und makedonischen Staaten 11, 167) der den entscheidenden Frieden in den Anfang der kurzen Aera des Seleukos 111. verlegt, weiss nichts von ernsten Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Königshäusern seit 235 zu berichten.