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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 500

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 500)
Language
German
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408 Männer“ das Gebalt der Aerzte auf 50 Gulden und den Ertrag der Sammlung an jedem Montag in den Gotteshäusern, es drang aber mit dieser Reduktion nur teilweise durch; faktisch erhielten die Aerzte 200 Gulden aus der Gemeindekasse, davon 180 aus den Böcbsensammluugen 1). 1673 übernahm Jacob Winkler, damals bereits Schwiegersohn Mose de Limas, die Armenpraxis für 40 Gulden jährlich. Im Herbst 1675 wurde neuerdings mit ihm ein Vertag auf zwei Jahre des Inhalts geschlossen, dass er 120 Gulden erhalten, die Armen ohne Entgelt behandeln und ihnen die ״Apotheken-Medizin“ zu billigen Preisen abgeben soll, ohne seitens der Apotheker etwas dafür zu erhalten. Hingegen ist er von sämtlichen Leistungen mit Ausnahme der Pardönsteuer und des Kehrichtgeldes befreit. Sollte noch ein Arzt sich niederlassen, so muss er mit Hinweis auf diesen Vertrag abgewiesen werden. Im Frühjahr 1680 wurde das Abkommen auf ein Jahr unter Zugrundelegung eines Jahresgehalts von 75 Gulden verlängert. 1712 wurde sein Sohn Wolf Winkler auf zwei Jahre mit der Verpflichtung angestellt, im Hospital zu behandeln, die armen Patienten ohne Entgelt und regelmässig zu besuchen und die Apothekertaxen zu kontrollieren. Infolge der Finanznot der Gemeinde bezieht er kein Gehalt, geniesst jedoch völlige Steuerfreiheit mit Ausnahme der Haus- und Kehrichtsteuer. Um die Wende des achtzehnten und des neunzehnten Jahrhunderts erhielt der Armenarzt drei Taler Wochengehalt in Posen. Die Rawitscher heilige Bruderschaft legte 1727/28 sofort nach ihrer Gründung dem Arzte Elia die Verpflichtung auf, gemeinsam mit ihrem Monats vor steh er die armen Kranken zu besuchen und ihnen umsonst gebührende Heilung zu bringen. Seine Auslagen für den Apotheker müssen die Vereinsvorsteher ihm ersetzen. Dafür geniesst er die Mitgliedschaft in der Chebra und zahlt nur einen Groschen wöchentlichen Beitrag2 * * S.). *6) Monatsschr. XIV 83 Anm. 7, Lewin, Gesch. der Juden in Lissa S. 155 f., Pos. Gemeindebuch Nr. 1 S. 12 a, 13b, 15a, 92 b, III 8• 84, Sef hasichr. II S. 92 [96] a, Kscherimbuch S. 50 b f., 64 b, Sef. has. III S. 134 [125] a, 157 [161] a, 91 [92] a, 80 [81] b, 263 [276] b. 47) Pos. Sef. has. III 240 [253] a, 250 [263] a, Pos. Gemeindebuch III S. 84, Zeitschr. der hist. Ges. VI 112 f., Rawitscher Chebrabuch der pה״ S. 2a Das. S. 15 a wird er als Sohn des בהד״ד Jekuthiel Kaufmann זצ״ל bezeichnet.

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