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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 499

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 499)
Language
German
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ן40 zum Beispiel 1712 infolge der Nachwehen des nordischen Krieges, das Gehalt für den Armenarzt gestrichen und hierfür Erlass der Gemeindesteuern bewilligt. Bauchfangs teuerjpodymne) und Beitrag für Strassenreinigung mussten aber auch in diesem Falle entrichtet werden. In Pestjahren wurde seitens der Armenräte besondere Entlohnung gewährt Wer ohne der letzteren Auftrag Patienten behandelte, hatte von ihnen nichts zu beanspruchen« Im siebzehnten Jahrhundert wurde dem Armenarzt ausser dem Gehalte aus der Gemeindekasse freie Wohnung im Krankenhause gewährt 1712 durfte er seine Auslagen für das Bezept von dem Armen sich erstatten lassen. Der Vertrag mit ihm wurde gewöhnlich auf ein oder zwei Jahre geschlossen. Der erste dieser Verträge, die uns erhalten sind, stammt aus dem Jahre 1631* Hier wird Isaak Bacharach auf ein Jahr verpflichtet, die armen Kranken im Gemeinde-Hospital [und auch sonst zu behandeln. Ist er verreist, so muss er seinen Kollegen und Schwiegervater Juda de Lima hierzu stellen. Beide dürfen nicht gleichzeitig abwesend sein. Bei einer längeren Abwesenheit als für zwei Tage bedarf er der Genehmigung des Monatsvorstehers, der für den Gesamtvorstand die laufenden Geschäfte führt. Von den Armen darf er kein Honorar beanspruchen. Er erhält 150 Gulden Jabresgehalt. Im Herbst 1635 wurde der Vertrag mit ihm unter den alten Bedingungen auf drei Jahre erneuert. Auch wurde ihm Befreiung von allen Steuern bewilligt, sowie das Ergebnis der allwöchentlichen Geldsammlungen in den Posener Synagogen ihm zugeeignet. Bacharachs Schwager Mose de Lima, der Sohn des genannten Juda, empfing nach dem Tode seines Vaters im Herbst 1641 vom Posener Vorstande die Bestallung als Armenarzt auf drei Jahre. Er durfte während dieser Zeit Posen nicht verlassen, auch wenn in einer anderen Stadt ihm höhere Entlohnung angeboten werden sollte. Zusammen mit Bacharach erhielt er 200 Gulden Jahresgehalt und Steuerfreiheit. Sofort wenn er za einem Armen gerufen werde, sollte er ihn besuchen. Habe er answärts zu tun, so müsse Bacharach in Posen bleiben. Beide zusammen dürften nicht länger als drei Tage ausserhalb der Stadt sein. Lima sei ausserdem zu all’ den Obliegenheiten verpflichtet, die Bacharach bei seinem Antsellungsvertrage übernommen habe. Im Frühjahre 1646 reduzierte zwar das Kollegium der ״Fünfzehn

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