Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 498)
- Language
- German
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406 schärft bei Verlust des Rechts zur Ausübung der Praxis in Posen. 1797 schrieb Dr. Wybers, ein Mitglied des Collegium medicum; ״Das Sobernheim senior nicht eher gehen will, bis der Jude 12 Gr. hinlegt, habe ich selbst von Juden gehört“. Das steht aber in vollem Widerspruch zu allem, was wir von diesem ״Helfer der Armen“ gehört haben. Sobernheim junior ״differenzirte die jüdisehen und christlichen Chirurgen sehr zu Ungunsten der ersteren“. Auch die Schwersenser Aerzte — die dortige Gemeinde war eine Tochter der Posener — unterstanden den Posener Aeltesten. 1709 unterwarf sich ein Schwersenser Arzt, der gegen den Posener Gemeindevorstand etwas im Schilde führte, dieser seiner Vorgesetzten Behörde. Der nähere Sachverhalt wird nicht gegeben 1). Von den wenigen Fällen, in denen grosspolnische Aerzte ihre angestammte Religion verliessen und ein staatliches Amt erhielten, ist bereits im Laufe dieser Abhandlung die Rede gewesen. XII. Für die Ausübung der Armenpraxis wurden sie in der Regel von den Gemeinden oder Krankenverpflegungsvereinen ho« noriert. Ihr Entgelt hierfür schwankte in Lissa im achtzehnten Jahrhundert zwischen zwei Gulden für die Woche und 25 Talern fürs Jahr. Hier war auch die Medizinaltaxe seitens der Gemeindeverwaltung geordnet. 1782 zahlte der Krankenpflege verein für ein ״Physiktar“ einen Gulden, und um 1795 durfte für einen Besuch sowie für ein Rezept des Armen nicht mehr als •ein Gulden genommen werden. In Posen wurde der Armenarzt durch den Gemeindevorstand oder die Armenvorsteher auf seine Pflichten vereidigt, die im Gemeindebuche niedergeschrieben waren. Eine Bestimmung ging dahin, dass er mindestens dreimal in der Woche die Kranken im Gemeinde-Hospital besuchen, und falls er für die Behandlung eines Minderbemittelten nicht honoriert werde, er an die Armenvorsteher sich dieserhalb wenden sollte. Auch sollten sie bei den Apothekern billige Preise für die Medikamente erzielen. Waren die Gemeindefinanzen schlecht, so wurde bisweilen, L) Set has. II 31 [36] b, 42 [48] a, 76 [80] b. Ueber Wybers s. oben Kap. V bei Sobernheim, über den ich H. Dr. KassePPosen die Mitteil, verdanke.