Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 454)
- Language
- German
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362 des Jacob Pardo gegen ihn erhobenen Forderungen zu prüfen. Er wünscht die Ernennung anderer Herren, welche im Rechnangswesen besser bewandert sind. Beschlossen, diese Angelegenheit sowie die des Selomo Coen an die nämlichen s. Z. protokollarisch ernannten 5 Herren (zurück) zu verweisen. Diese haben, mit der nämlichen Machtbefugnis wie der Vorstand, in beiden Angelegenheiten so zu entscheiden, wie sie für recht und billig halten. Dementsprechend sollen auch ihre Urteile vollstreckt werden, gleichviel zu wessen Gunsten diese lauten mögen. 25. Sivan. Es wird darauf hingewiesen, dass Frau Rifca (Ribcä) Sarda1) sich in grosser Not befindet. Mit Rücksicht auf ihren verstorbenen Ehemann sowie ״da es Ende des Jahres ist und wir nahe daran sind, aus unserem Amte zu scheiden“ wird beschlossen, ihr durch Vermittlung von Jacob Curiel 6 Rt. zu geben. Eine regelmässige Unterstützung (tamid) wird ihr jedoch nicht zugebilligt, da die Genannte hier nicht ansässig ist und solches gegen die Satzung verstossen würde. 1. Tamus. Samuel Guedes bittet um die Erlaubnis, für den sehr bedürftigen Miguel Pereira de Liäo eine Sammlung zu veranstalten, damit derselbe nach Iziguep (?)2) reisen kann. Diese Sammlung wird, als der Satzung zuwider, nicht gestattet; dagegen werden dem P., unter Berücksichtigung des Umstandes, dass er ein rechtschaffener Mann ist und eine zahlreiche Familie hat, 10 Rt. aus der Gemeindekasse bewilligt. 25. Sivan. (Wohl erst später eingetragen). Es schweben Streitfragen zwischen Dr. Ishak Pimentei einerseits und Iliau (= Eliahu) de Lima und Genossen andererseits. Der Vorstand des vergangenen Jahres hatte bereits am 9. Jjar respektive 12. Ab angeordnet, dass diese Angelegenheiten durch unparteiische Personen unserer Gemeinde zu entscheiden seien* ohne dass man sich an die Landes-Justizbehörden wenden dürfe, weil es sich um Erbschaften und Ketubot handele und solches *) Sardo, weiblich Sarda, deutet auf den Ursprung aus Sardinien. 2)Iziguep durfte ebenfalls eine Verstümmelung des mehrerwähnten Essequibo sein.