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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 452

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 452)
Language
German
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860 Es bleibt ihm Vorbehalten, mit Privaten einen anderen Preis zu vereinbaren. Am 21. desselben. Dem Josua da Fonsequa wird, mit Rücksicht auf seine Krankheit und die seiner Angehörigen, eine einmalige Unterstützung von 6 Rt. gewährt. Ferner bewilligt man der Frau Maria Teixeira den Rest der Kosten für wundärztliche Behandlung ihrer Tochter, im ganzen 16 Rt., wovon ihr im Vorjahre 10 ausgezahlt wurden. Am 28. desselben. Dem Imanoel da Silva, welcher sich in grosser Not befindet, werden, weil dies das erste Mal ist, wo er die Gemeinde in An- Spruch nimmt, 6 Risd. bewilligt, welche ihm durch den Präsidenten Abräo Levy Flores überreicht werden sollen. In der Versammlung vom 21. d. M. war verfügt worden, Joseph Fidanque und Abräo da Fonsequa sollten, da sie wiederholt durch ihr Verhalten öffentliches Aergernis gegeben hatten und auch schon früher vielfach Klagen dieserhalb gegen sie geführt worden, bis zum künftigen Ros Asanä nicht an Sefer gerufen werden und auch keine Misvä haben. Man wollte hierdurch ein Exempel statuieren. Nunmehr wird diese Strafe für Fonsequa dahin ermässigt, dass sie nur bis Sebuot gelten soll und zwar teils aus Rücksicht auf dessen Frau Mutter und Verwandten wie auch, weil er in dem letzten Falle schuldlos war, wofür ein Eid angeboten wurde. Daniel de Demos hatte in der Synagoge die Lade (gaveta) des Parnäs und die darin befindliche Verlosungsbücbse1) geöffnet. Zu seiner Entschuldigung brachte er vor, er habe nichts Böses im Sinne gehabt, sondern nur feststellen wollen, ob sich sein Los (sorte) darin befände. Er wird zu einer Geldbusse von 6 Risd. verurteilt, während Mosö Cabesäo, welcher bei der Tat zugegen war, straflos ausgeht. 1I Es war vormals Brauch, die Verteilung der Misvot durch das Los zu bestimmen und vermutlich befand sich die Verlosungsurne in dem Verwahrsam eines der Vorsteher.

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