Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 450)
- Language
- German
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358 nem?ohne durch die Herren Abräo Levi Flores und Ishak Senior Teixeira Mitteilung. Schliesslich erklärte der Sohn, er habe im Januar eine Reise vor und werde bei seiner Rückkehr festzustellen suchen, ob die ihm übergebene Aufstellung (lembranga) richtig ist. Diese Frist wurde ihm bewilligt. 24. Tebet. Bei der jährlichen Verteilung unter die Gerichtsdiener (ministros da justiga) sollen dem Jean Helbarg, anstatt der früheren Rt♦ 3, jetzt Rt♦ 5 zuteil weiden, weil er sich gegenüber vielen Armen und Bedürftigen der Gemeinde freundlich und gefällig zeigt. Der ganze noch Testierende Betrag für Jerusalaim und Terra Santa soll an M^l Valensim in Venedig übersandt werden. Isaque S. Teixeira erhält den Auftrag, 306 Ducaten zu remittieren und zwar zur Verteilung unter die betreffenden Kassen, laut aufgestellter Rechnung. Dieser Betrag 870.4 umfasst alles, was man jenen Kassen (caixinhas) an Sedacä schuldet, wie auch das, was H. H. Mossö Israel von Privaten vereinnahmt hat. Nach Bewilligung dieser Unterstützung verabschiedete man die Sendboten aus Jerusalaim respektive Safet. Diesem letzteren lässt der Vorstand überdies in Amsterdam 4 Risd. als Zehrpfennig für die Reise auszahlen. 2. Sebat. Der bisherige Brauch, dass alle Verwandten und Freunde der Brautleute und der Abelim ihre gewöhnlichen Plätze in der Synagoge verlassen, um sich in die Nähe der betreffenden Personen zu setzen (accompanhar aos noivos e abelim), soll wegen der daraus für die Gemeinde erwachsenden Störung und Belast!- gung eingeschränkt werden. Fortan soll dies nur den beiderseitigen Verwandten bis zum Grade der Vettern und Neffen gestattet sein. Ferner soll bei beiden Gelegenheiten das Accompanhamento von den präsidierenden Vorstehern und dem nicht am Turnus befindlichen Hazan geübt werden. Bei Brautleuten ist dies auch den padrinhos ( Unterführern) beider Teile gestattet» Gegenwärtige Verordnung gilt auch für die noivos de ley (Hatanim). _ Abräo Lombrozo und David da Silva hatten eine Differenz wegen gewisser Waren, die der letztere für Rechnung von Ruiz