Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 448)
- Language
- German
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356 es dem Ersteren ermöglicht werden soll, im Aufträge von Antonio Luis in Amsterdam den Betrag einer Polize von verschiedenen Assecuradeuren einzufordern. B. hat sich bisher geweigert, solche Erklärung abzugeben, weil er hierdurch seinen eigenen Angelegenbeiten mit den betreffendeu Versicherern zu schaden fürchtet. Er will sich hierzu erst bereit finden, wenn er vonseiten des Gerichts hierzu aufgefordert oder gezwungen wird, und auch dann nur ohne sein Präjudiz. — Dies wird urkundlich zu Protokoll genommen. Rafael Milano überreicht ein Gesuch um Zurücknahme des Dekrets vom 1. d. M. — Die von ihm vorgebrachten Entschuldigungen werden zurückgewiesen. Das Dekret soll in Kraft bleiben und er hiervon seinem Bruder David Mitteilung machen. Die Angelegenheit sei bereits zur Genüge erörtert und das Dekret triftig begründet worden. Bezüglich der gegen die früheren Jehidim ihrer Kahal1) ihnen zustehenden Forderungen, werde man die Schiedsrichter (juizes) veranlassen, die Sache baldigst zu erledigen ״ indes habe der Anspruch der Gemeinde auf Auslieferung des Silberzeugs als durchaus unabhängig hiervon zu gelten. Selomo Coen erklärt, die Bürgschaft für die Miete des Joseph Frances übernehmen zu wollen, und wird als Bürge angenommen. 20. desselben. Die Hanä Pensa, welche in der Badeanstalt die Aufsicht führt, soll an Miete cdfe 100 pro anno zahlen, während die restlichen cdfr 60 von der Gemeinde getragen werden. Die Genannte, welcher zur Last gelegt wird, dass sie unbefugten Personen die Benutzung der Anstalt gestattet hat, gelobt, srch für die Folge einer genauen Pflichterfüllung zu befleissigen. 12 Kisleb. Da es der Wunsch des Vorstandes ist, dass die Gemeinde- Satzungen (escamot), welche doch zum Zwecke einer geordneten Verwaltung und zum Besten der Allgemeinheit getroffen sind,, streng beobachtet werden, wird Daniel Abendana darauf hingewiesen, dass seine Niederlassung in dieser Stadt, ohne zuvorige x) Die Familie Milano hatte vormals ein eigenes Betlokal besessen, welches bei der Konstituierung der Gemeinde ßeth Israel aufgehoben wurde.