Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 447)
- Language
- German
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355 es das Verbot des Zutritts zur Synagoge betrifft, in Kraft bleibt, sowie dass der Betreffende, wenn er nach Ablanf der Frist nicht fortreisen will, als aus der Gemeinde ausgestossen (apartado) gelten soll. Dem David Sobrinho wird, da er seinen dienstlichen Obliegenheiten stets sorgfältig nachgekommen ist, ein Darlehen von 150 zur Verheiratung seiner Tochter gewährt, wofür ihm auf 3 Jahre je 50 von seinem Gehalt gekürzt werden sollen. Die Chachamim sollen während des Winterhalbjahres nur einmal alle 14 Tage predigen; während des Sommerhalbjahres jedoch, wie früher, an jedem Sabat einen Daräs halten. Unter Bezugnahme auf das am 2. Nisan 5420 ergangene Dekret1), laut welchem David und Refael Milano das Silberzeug herauszugeben haben, werden die Genannten nunmehr aufgefordert, jener Verfügung binnen 2 Monaten nachzukommen, da man sonst zu anderen Mitteln greifen werde. Hamburg, 1. Hesvan 5422, am heutigen Tage zugestellt. 4. Hesvan. Das bisher vom H. H. Ishack Jesurun bewohnte Gemeindehaus wird an Joseph Frances für die 6 Monate von Michaelis bis Pascoa (Pessach) gegen einen Mietepreis von <*#140 vermietet und zwar, um das Haus nicht leer stehen zu lassen und.Schaden für die Gemeinde zu vermeiden. Wenn F. das Haus länger bewohnen will, muss er 380 pro anno zahlen, welcher Preis auch bisher von H. H. Jesurun gezahlt worden ist und zu welchem der Vorstand bereits einen anderen Mieter in Aussicht hat. Drei Monate vor dem nächsten Termine hat sich F. hierüber zu erklären und für die laufenden 6 Monate, wie bisher bei allen Vermietungen der Gemeinde geschehen, einen dem Vorstande genehmen Bürgen beizubringen. 7. desselben. Auf Antrag von David Curiel wird Jacob Baruch zum zweiten Male vorgeladen, um eine Erklärung abzugeben, auf Grund welcher Siehe oben S. 331.