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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 427

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 427)
Language
German
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335 diese auf ihre grosse Bedürftigkeit und den geringen Nachlass ihres Manes, weshalb der Vorstand ihr die Miete erliess. 13. Tamus 5420. Der Schatzmeister war beauftragt worden, zum Zwecke des Ankaufs der Häuser für die neue Synagoge fl.. . . auf Holland zu trassieren. Er stellte also einen Wechsel in dieser Höhe aas auf die Parnassim (deputados) in Amsterdam am 1/11 Mai a 32/7 p. L. 33 3/4, zahlbar an die Ordre von Ishaq Senior. Die Herren H.H. berichteten über die grosse Bedürftigkeit des Daniel Coem; dieser müsse ausziehen, sei aber verschuldet; sie bitten in seinem Namen um ein Darlehen von 50 Et. Nach Erwägung beschlossen, es sei wegen der üblen Folgen unter keinen Umständen angebracht, Darlehen zu gewähren; man werde ihm aber zu Händen der HH. eine Unterstützung von 25 Kt* zukommen lassen. Verschiedene der hier wohnenden Tudescos, deren Namen im Protokollbuch aufgeführt stehen, hatten Geld zur Gemeinde- Steuer (direito da nagäo) eingezahlt. Nachdem der Vorstand ausführlich hierüber beraten, wurde beschlossen, dieses Geld keineswegs anzunehmen, auch in Zukunft nicht, und zwar wegen der Uebelstände, die hieraus erwachsen könnten1)• Ishaq Benueniste hatte den David Ulhoa im Vorhof (na ganga) der Synagoge mit Ohrfeigen misshandelt. Vorgeladen, bekannte er sich schuldig und erklärte sich bereit, die Strafe anzunehmen, welche der Vorstand über ihn verhängen würde. Beschlossen, er darf bis nächsten Freitag sein Haus nicht verlassen und muss zum Besten der Gemeindekasse 3 Et. zahlen. Er wird davor gewarnt, sich ferner mit Ulhoa einzulassen. Die Chasanim Josef Palache und Ishaq Nahamias werden vorgeladen. Der Vorstand weist sie darauf hin, dass sie abwechselnd Woche um Woche das Amt eines Vorbeters (o cargo de rezar) wahrzunehmen haben. Es werden ihnen folgende Pflichten auf erlegt: Beide zusammen sollen jeden Freitag und an den *) Man vergleiche dagegen die Eintragung unter dem 17. Ab 5419 (Jahrbuch VIII, S. 284).

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