Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 411)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/3486266-3486283--3914-3490281- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
319 Mittel zu suchen und ausfindig zu machen, um die Schuldenlast der Gemeinde, soweit irgend möglich zu verringern, hat den Beschluss gefasst, ohne weitere Verzögerung das darzulegen, was von dem bisherigen Vorstande zu diesem Zwecke bestimmt und von dem jetzigen genehmigt worden, wenngleich bisher aus triftigen Gründen die Veröffentlichung der nachstehend angegebenen Punkte hinausgeschoben wurde, welche genau innegehalten werden sollen. Erstens: Es wird verfügt, dass bei allen in dieser Stadt abzuhaltenden Surott, so auch bei dem Feste der Religionsmündigkeit (quando se cumprir minyan), die Brautleute bei ihrer Vermählung, der Bahal aberitt (und die Hatanim) am Simchat Thorä-Feste,1 (ebenso) der Vater des Bar Miswä verpflichtet sein sollen, die erste von ihnen beliebte Spende speziell zur Tilgung der Gemeindeschuld zu bestimmen, ohne dass diese Summe auf den allgemeinen Beitrag angereebnet wird. Zweitens: Für den Fall, dass ein Kranker in die Lage kommt, die Viduy zu sagen, soll den Herren H. H. oder demjenigen, der diesem frommen Akte beiwohnt, hiermit aufgetrageu sein, den Kranken zu veranlassen, mit einer Spende zu der vorerwähnten Schuldentilgung beizusteuern. Drittens: Weil das Werk, zu welchem (diese Gelder) bestimmt sind, ein so lobenwertes und verdienstvolles ist, da es der Allgemeinheit zu gute kommen soll, wird verordnet, dass alle diejenigen, welche Testament machen oder eine Bestimmung auf den Todesfall treffen, verpflichtet sind, ein Legat oder eine Spende in der ihnen beliebenden Höhe zum Besten der besagten Schuldentilgung zu vermachen 1). Ferner, da man dem Gedränge (confusäo), einer Folge der beschränkten Räumlichkeit, über welche wir an diesem heiligen Orte verfügen, abzuhelfen wünscht, so wird, um ein solches, besonders an den Tagen von Hosanä Rabä und Simchat Thorä, zum Teil zu vermeiden, nach Einholung des Rats der Herren H. H. und mit deren Genehmigung verordnet, dass die Rund- ג) Einige abschriftlich noch vorhandene Testamente» z. B. das des Dr. lsaac Pimentei und das der Jeudit del Prado, enthalten denn auch tatsächtich ein Vermächtnis zum besten des Schuldentilgungsfonds der Gemeinde.