Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 406)
- Language
- German
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314 bothsbrief an alle Stände des Reichs, und etliche derselben in- Sonderheit ausgehen, und ihnen Von solchem Fürnehmen abzustehen, auch davor zu seyn, und solches nit zu gestatten, sondern wo solcher Sachen ichts Vorhanden, dasselb an seine Majestät als obersten Herrn und Richter, der gemeinen Jüdischheit ohne Mittel zugehörige, gelangen zu lassen, ernstlich gebotten hab, auch wider ihre der Juden Freyheiten und alt Her Kommen, zum höchsten beschwert, gefangen, gemartert, Vom Leben zum Tod bracht, und ihnen ihre Haab Güter gewaltiglich genommen worden, und wir dann aus solcher päbstlicher Er Klärung, und unseres Uranherrn Kaiser Friederichs seeligen ausgegangenen Befehlen, soviel Berichts empfangen, dass solches, so den Juden also zugemessen würdet, Nothdurft halben nicht seyn muss♦ Hierumb, auch aus anderen bewegenden Ursachen mehr setzen und wollen wir, dass hierfüro Niemands, was Stand der sey, Keinen Juden oder Jüdin derhalben fahen, und Römische Päpste haken die Juden wegen der Anklag, dass sie Christenblut haben sollen, für entschuldiget gehalten. ohne fürgehende genügsame Anzeig der Beweisung, glaubwürdiger Zeugen, oder Befindung der That, peinigen und martern, noch Vom Leben zum Tod richten soll. Sonder wo dergleichen Klag oder Bezüg fürfiele, dasselbig zuvor an Uns oder unser Nachkommen, Römischen Kaiser und König, als gemeiner Jüdischheit im Reich obriste Obrigkeit gelangen lassen, und daselbst Bescheid gewarten. Dem allem nach meynen, setzen, ordnen, declarieren und wollen Wir, Von obberürter unser Kaiserlichen Machtvollkommenheit und rechtem Wissen, dass hinführo alle obbestimmte, gemeiner Judiscbheit, Freyheiten, Brief, Privilegien, GnadenSchutz, Schirm, Sicherheit, Gleidt und Confirmation, in allen und jeglichen ihren Puncten, Articuln, Clausuln, Inhaltungen, Meynungen und Begreifungen ganz Kräftig und mächtig seyn, stet gehalten, und Vollzogen werden, in aller Maas, als ob die alle und jede insonderheit von Worten zu Worten in diesem unserm Kaiserlichen Briefe geschrieben und begriffen wären, die Wir auch hiermit für genugsam angezogen und benannt haben wollen, auch gemeine Jüdischheit und ihre Nachkommen, gemeinlich und sonderlich, die