Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 405)
- Language
- German
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313 Die )üden seynd in des Reiches Anlagen viel höher als die Christen belegt und angeschlagen. mindern Jahrzahl, nechst Verschienen zu Augspurg ausgangen, also ruhiglich, sie und ihre Nachkommen, ohnvertrieben bleiben, sitzen und wohnen, sollen und mögen. Und nachdem auch die Jüden und Jüdin, des mehrern Theils in allen des Reichs Anlagen und Hülfen, mit Leib, Haab und Gut, und ein viel höhers, dann die Christen, belegt und äugeschlagen werden, und aber darneben weder liegende Güter, noch andere stattliche Handthierung, Aemter oder Handwerk, bey den Christen haben und treiben, davon sie solche Anlagen erstatten, und ihre Nahrung bekommen, ausserhalb dess, so sie von ihren Barschaften zuwegenbringen. So lassen wir zu, und gönnen denselben Jüden und Jüdin, dass sie hinwiederum in Gleichnuss, und nach Maas und Gestalt ihrer Anlagen, damit sie also, wie obsteht, angehalten und belegt werden, ihre Barschaften und Zinns, und sonst zu ihrem Nutzen und Nothdurft, um soviel desto höher, und etwas weiter und mehrers, dann den Christen zugelassen ist, anlegen und Yerwenden und ihnen solches geduldet werden möge. Und nachdem Uns gemeine Jüdischheit ferners zu erkennen geben, wie sie von ihren widerwärtigen oftermals beschuldigt werden, dass sie zu ihrer Notdurf- Christenblut haben müssten und dadurch um Geschichten und Handlung willen, so sie dernhalben an Christen Menschen begehen sollen, nit aus offenbarer oder wissentlicher That, oder auf genügsame Beweis und Anzeig, sondern aus Ursachen Verdenkens und Argwohns, oder auf blos Anbringen ihrer Missgönner, unangesehen1), dass unsere heiligen Yätter die Päbst hierüber Erklärung gethan, und das zu glauben Verbotten, auch weiland unser lieber Herr und Anherr, Kaiser Friederich löblicher Gedächtnuss 2), auf solche päbstliche Deklaration insonderheit ernstliche Befelch und Ge- Was es für eine Gestalt habe mit dem, dass die ]üden beschuldigt werden, sie müssen Christenblut haben. 1I Vgl. מ Die päpstlichen Bullen über die Blutbeschuldigung*, München 1900, August Schupp. 8) Vgl. Grätz, ״Geschichte der Juden“, Leipzig 1894, Band IV, S. 91.