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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 308

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 308)
Language
German
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•216 ginnt der ,,Kommentar Hais“ zu Tohoroth, der bis fol. 259 b incl♦ reicht gedruckt — oder richtiger gesagt, verdruckt — in קובץ מעשי ידי מומים קדמונים von Bosenberg1); fol. 260a bis 267a incl. enthalten מילתיה דסופוס, schlecht in חופש מטמונים, besser von Landsberger, ״die Fabeln des Sophos“, Posen 1859, herausgegeben. Fol. 267 b bis 268 b folgen wiederum Besponsen, gedruckt bei Müller a. a. 0. Nr. 226*229. Diese Besponsen sind in einer nachlässigen Schrift und, wie mir scheint, von einem anderen Schreiber später hinzugefügt worden. Daraus erklärt sich die kleinere Schrift auf Seite 268 b; der Schreiber wollte nämlich seine neuhinzugefügte ״Sammlung“ vollenden, hatte aber wenig Platz, da 269 a bereits beschrieben war, und musste daher gedrängte und kleinere Schrift an wenden. Darauf folgt fol. 269 a bis 271b incl. ein gaonäischer ״Kommentar‘“ oder ״Einleitung“ zu Tractat Parah VIII, angeführt im Aruch s. v. דרס, gedruckt bei Müller Nr. 335; fol. 272 a bis fol. 276 b enthalten wiederum Besponsen (Ed. Nr. 90-91); nach der leerenSeite 276b beginnt fol. 277 a mit.."ושש׳ תינוקת שלא הגיע זמ ein anfangs sehr verblasstes Besponsum, das weder in unserer Ag. noch bei Müller Aufnahme fand (siehe unten) und dann folgen von fol. 277 b bis zum Schlüsse, fol. 291b, die Besponsen ed. Cassel Nr. 92152־ (vom letzteren fehlt jetzt der Schluss, s. unten). Das ist der jetzige Zustand des Codex (nach der neuen Paginierung). Ursprünglich aber begann der Codex mit den Gut achten Baschis und seiner Lehrer2), die in חופש מטמונים abgedruckt wurden; darauf folgten die Erklärungen zu Aboda Sara *) Vgl. das Urteil Kirchheims in Geigers Zeitschrift IV, 47. Eine Neuausgabe des Kommentars nach Handschriften wird von mir z. Z. vorbereitet. s) Michaels Abschrift dieses Codex beginnt mit den Gutachten Raschis (s. Neubauer, Cat. 1, 464); ebenso sind jene vorangestellt in der Beschreibung des Cod. Berlin, die A. Jaraczewsky im Jahre 1868 gab (angeführt bei Lagarde, Symmicta I, 155-6): ״Vol. XV eine Sammlung von Gutachten von Rasch! und ... (s. unten); dagegen ist die Reihenfolge nicht eingehalten bei Kirchheim 1. c., welcher die Wort־ und Sacherklärungen zu Aboda Sara* mit 1), die Gutachten von Raschi mit 2) bezeichnet; dagegen spricht auch die Zählung der Sammlungen 4 u. 5 im MS. Mich. (s. unten) Kirchheim hat übrigens auch ״die Fabeln von Sofos“ an 6. Stelle und ״Hais Kommentar* an 7. Stelle gesetzt, während das MS. die entgegengesetzte Ordnung aufweist.

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