Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 274)
- Language
- German
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182 nichts hinzugefügt werden darf, blieb bei den Scheidebriefei* ebenso wie bei den gefalteten Urkunden weg1). Bei diesen Urkünden wurde die kurze Inhaltswiederholung durch eine ständige Formel ersetzt, welche ebenfalls am Schlüsse des Urkundenformulars verzeichnet wird, um eventuelle Fälschungen zu verhindern^ In frühester Zeit wurde tatsächlich diese Formel nicht am Schlüsse der Scheidebriefe, sondern in deren Mitte geschrieben und erst zur Zeit, da man bei den gewöhnlichen Urkunden die kurze Wiederholung des Inhalts am Schlüsse einführte, setzte man den betreffenden Satz an den Schluss als einen abschliessenden Teil des Scheidebriefes 2). Die Formel lautete schon zur Zeit der Parteikämpfe der Pharisäer und Sadducäer und seitdem in sämtlichen Scheidebriefen: ״ כדת משה וישראלNach dem Gesetze Moses’ und Israels“. Die Sadducäer hatten nämlich den Pharisäern zum Vorwurf gemacht, dass sie in die Scheidebriefe, in welchen das Datum nach den Regierungsjahren fremder Könige verzeichnet wird, den Namen Moses schreiben, wodurch dieser, weiter zusammen mit dem Namen eines fremden Königs in ein und derselben Urkunde begegnet, eine Geringschätzung erfahre 3). Ueber die Frage, ob man nach כדת משה וישראל etwas nicht zum Inhalte des Scheidebriefes Gehöriges hinzufügen darf, gibt es verschiedene Meinungen. a) Wurde am Schlüsse noch eine kurze Begrüssungsformel hinzugefügt, so ist die Urkunde ungültig, denn die Zeugenuntera. a. O.): :אנא ישראל בן ירמיה וכל שום דאית לי צביתי ברעות נפשי כד לא אניסנא ושבקית ופטרית ותרוכית יתיכי ליכי אגתי דיני בת שלמר. וכל שום דאית ליכי דד.1ת אנתתי מן קדמת דנא וכרן תדוכית יתיכי ד♦ tftjfa ׳תיהויין רשאה ושלטא בנפשכי למהך להתנסבא לכל גבר די תיצבייין ואנש לא ימחא בירכי מן יומא דק ורן די יהוי ליכי מני ספר תירוכין וגט פטורק ואגרת שבוקין כדת משה וישראל. Der älteste Scheide•* brief, welcher auch die erste Formel (s. oben S. 180) enthält, ist der im Dokumentenbuch des R. Hai Gaon a. a. O., wo der Schluss lautet: מן יומא דנן .ולעלם והרי את מותרת לכל אדם ודן די יהוי ליכי מני ספר תרוכין וגט פטודין ואגדת שבוקין כדת משה וישראי ג) Siehe oben S. 71 f. 2) Tossaphoth zu B. b. 162a s. v. מתחלה היו מתבין כדת משה וישראל באמצע :לפי הגט ואח״כ תקנוהו לכתבו בסוף הגט במקום שריר וקיים ולכך אין כותבין חזרת השטר, s. auch Mordechai zu Gittin § 453. 3) Jadajim IV, 8, s. dielErklärung des Maimonides im פירוש המשנחת z. St (ed. Derenburg 111, 256 und des R. Ascher z. St., ferner die der Tossaphoth in ß. b. a. ä. O.