Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- IX. 1911 - 5672 (1912)
- Date
- 1912-01-01
- Page
- – (sequence 273)
- Language
- German
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181 *Und dieses sei dir von mir Scheidebrief, Entlassungsurkünde und Befreiungsbrief, damit du gehen kannst um dich an wen du willst zu verheiraten“♦ Später wurde von Raba* l) noch ein drittes Formular zu *diesen zweien hinzugefügt, welches lautet 2): (אייך)3) פלניא בר פלדא פטר והחיך ית מלוניתא אינתתיה זידיות אינתתיה מך קדמת דנא מיומא דנן ולעלם. ״N., Sohn des N., entlässt und schickt weg seine Frau N., die ehedem seine Frau war, vom heutigen Tage und für immer“. Diese Formel fehlt auch nie in den späteren Scheidebriefen, wo :sie als erste dieser drei Formeln verzeichnet wird, und, da im ganzen Scheidebrief der Mann der Aussteller ist, so spricht er :auch in dieser Formel in erster Person4). Die kurze Wiederholung des Inhalts, welche gewöhnlich den Schluss der Urkundenformulare bildete, nach welcher zur Urkunde *dass grammatisch תצבין mit einem |od geschrieben werden muss, und nicht, ־wie es angeordnet ist, mit dreien. Dagegen wendet sich A• Anschel, ib. V, 5. 493—495, vgl. auch Dalman, Grammatik 2 S. 346 und M. L.! Margotis, ׳Lehrbuch der aram. Sprache S. 56. 1I Gittin 85 b, Tossaphoth zu Gittin 39 b s. v. משום und zu R. h. 9 a lesen רבא, aber R. Alfasi, תוספות רי״ד, R. Ascher zu Gittin 85 b, Responsen der -Gaonim, a. a. O. Tossaphoth zu Gittin 72 a s. v. תכי, R. Tarn im ספד הישר, ed. Rosenthal S. 47, Alfasi zu B. b. 136 a, R. Nissim, המאוד הגדול und 'מלהמת ה zu <}it. 85 b lesen רב, Halachoth Gedoloth ed. Hildesheimer S. 439 hat יהודה \ 2) Gittin 58 b, s. auch Bloch 111 שערי תורת התקנות S. 48 f. Den Grund *dieser Verordnung s. daselbst. s) Das Bindewort?א scheint ganz überflüssig zu sein, s. Löw, Ehefechtliche Studien, in Gesammelte Schriften 111 S. 317 Anm. 2; es fehlt auch in vielen Formularen, so in Halachoth Gedoloth ed« Hildesheimer S. 339 und S. 439, im Scheidebrief aus Fostat a. a. O. R. Ascher bemerkt, dass איך nur in solchen Urkunden geschrieben wird, in denen die Zeugen als die Aussteller erscheinen und somit mit?א eine Tatsache berichten; aber in einem Scheidebrief, dessen Aussteller der Mann ist, ist das einleitende איד *nicht passend, s. auch Tur und Eben Haeser § 126, 8, ferner Beth Josef, Beth Samuel und auch die anderen Kommentatoren z.St., s. auch שלמי הגבלרים zu Alfasi in Gittin 85 b. 4) Es ist ferner noch zu bemerken, dass die zweite Formel (die des R. lehuda) in diesem Zusammenhänge in den spateren Scheidebriefen nicht vorkommt, sondern der zweite Teil früher verzeichnet wird, Indem der Scheidebrief gewöhnlich folgendennassen lautet (Scheidebrief aus Fostat,