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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 266

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 266)
Language
German
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174 die Hagar mit einem Seheidebrief entliess1) und ebenso soll Moises seiner Frau Zippora, bevor er noch die Kinder Israels aus Aegypten führte, mit einer Ehescheidungsurkunde ins väterliehe Haus zurückgeschickt haben 2). Das mosaische Gesetz bestimmt über die Scheidung in Deut. 24,1 folgendes: ״Wenn jemand eine Frau nimmt und sie ehelicht und es wird dann geschehen, wenn sie keine Gunst in seinen Augen findet, weil3) er etwas Unanständiges an ihr wahr״ genommen, so schreibe er ihr einen Scheidebrief und gebe ihn in ihre Hand und entlasse sie aus seinem Hause“. Das Hauptmotiv zur Scheidung wird mit ערות דבר bezeichnet, welcher Ausdruck die verschiedensten Erklärungen zuliess. Die Schule Schammais fasste diesen Ausdruck im strengsten Sinne auf als eine verbotene, schändliche Handlung, so dass der Grund zur Scheidung sehr genau abgegrenzt war4 5). Die Schule Hillels hielt die Scheidung bei jeder Gelegenheit, welche den häuslichen Frieden stören könnte, für zulässig. Ueber den Ausspruch dieser Schule sind uns zwei Ueberlieferungen erhalten. Nach der ersten, anonymen, gestattete die Schule Hillels die Scheidung beim absichtlichen Verderben der für den Gatten bestimmten Speisen; die zweite Ueberlieferung tradierte ft. Akiba 6), nach welcher geführt, sondern vorgefunden hat“, s. hier noch weiter. Vgl. auch S. Funk, Entstehung des Talmuds, Leipzig 1910, S. 9. *) PseudO'Jonathan zu Gen. 21, 14: ופטדה בגיטה, Jalkut Gen. § 95: וישלחה בגט גירושין, Pirke d. R. Elieser § 30: וכתב לה גט גירושין. 2) Mechilta zu Ex. 18, 2 (ed. Friedmann S. 57 b) und Jalkut § 268: ויקח משה את צפורה .... מאחר שפטרה הימני בגם. Das Wort שלה wird im Sinne von ״scheiden“ gebraucht, vgl. Deut. 22, 19; 24, 1. 3; Jes. 50, 1; Jer. 3, 8; Maleachl 2, 16. 3) Vgl. Aben Esra z. St. הטעם או מצא בה;. 4) In Babylonien hat Hammurabis Gesetz die Ehescheidung sehr be״ schränkt, denn sie sollte nach §§ 138—140 eigentlich nur Vorkommen, wenn die Frau ihrem Manne keine Kinder schenkt. Aus den babylonischen Urkunden ersieht man aber, dass auch andere Gründe häufig eine Ehescheidung bedingten, s. Meissner, Assyriologische Studien Hl, in Mitteilungen der Vorderasiatischen Gesellschaft 1905 X. Jahrg No. 4, S. 41. 5) Zwei verschiedene Mitteilungen über den Ausspruch der Schule Hillels siehe auch in Schabbath 18 b, wo ebenfalls R. Akiba nur die Ueber״ lieferung der Schule Hillels mitteilt. Vgl. zu dieser Erklärung J. Halevy, Doroth Harischonim Ic S. 569.

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