Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1912-01-01 · IX. 1911 - 5672 (1912) · page 263

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
IX. 1911 - 5672 (1912)
Date
1912-01-01
Page
– (sequence 263)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3486266-3486283--3766-3490133
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

171 Schon die frühe nachmischnische Zeit hat das Verfahren gegen die widerspenstige Frau bedeutend verschärft, denn folgende Bestimmung wurde eingeführt, um die Frau zu zwingen, von ihrer Verweigerung abzugehen1): Der Gerichtshof lässt der Frau sagen: ״Wisse, dass, wenn du in deiner Widerspenstigkeit beharrst, du die dir verschriebene Summe verlierst, auch wenn dieselbe 100 Minen2) beträgt.“ Sodann lässt das Gericht, um die Frau wegen ihres böswilligen Verhaltens zu beschämen, während der Dauer ihrer Verweigerung vier Mal in vier aufeinanderfolgenden Wochen 3) durch Ausruf in der Synagoge und in den Lehrhäusern öffentlich bekannt machen: ״Die Frau N. wurde gegen ihren Mann widerspenstig.“ Nach dieser Bekanntmachung liess der Gerichtshof zum zweiten Male der Frau sagen: ״Wenn du noch weiter in deiner Widerspenstigkeit verharrst, so verlierst du die Kethuba.“ Blieb sie bis nach Ablauf der vier Wochen der öffentlichen Verkündigung widerspenstig, so konnte der Mann sich schon nach vier Wochen von der Frau scheiden und er brauchte die Kethuba nicht auszuzahlen. Von dieser rigorosen Verordnung kehrte man jedoch in der talmudischen Zeit wieder zurück und bestimmte, dass, wenn der Mann in solchem Falle sich von der Frau scheiden und die Kethuba behalten will, er dies erst nach zwölf Monaten tun kann. Während dieser Zeit braucht aber der Mann den ihr ursprünglich verschriebenen und gebührenden Unterhalt nicht zu geben, jedoch geniesst er den Ertrag ihrer Nutzniessungsgüter und beerbt sie auch, wenn sie erhält sie die Kethuba. Dies ist die Ansicht des Mar Sutra in Ket a. a. O», s. ferner שיטה מקובצת z. St., תפארת ישיאל zur Mischna, der noch mehrere Unterschiede macht, und Eben Haeser § 77, 2. ף Tos. Ket. V, 7 (267, 1), Ket 63 b, Maim. Ischuth XIV, 9—10, Eben Haeser a. a. O. *) Mine [ivä. Ein Münzstück von der Grösse einer Mine ist int Talmud nicht bekannt Es scheint eher ein von den Gewichten hergenommener Ausdruck für eine bestimmte Summe von 100 Denaren gewesen zu sein, Zuckermann, a. a. 0. S. 25. 3) So Raschi und Tossaphoth z. St. s. v. דיקא, in der Tossephta a. a. O. steht auch ausdrücklich ארבע שבתות זו אחר זו פעש אחת בשבת, s. auch סמ״ג Verbote § 81 (ed. Munkäcs S. 135 b). Dagegen erklärt Maim• a. a. O. und in פירוש המשניות zu Ket. V, 7, dass die Ausrufung vier Wochen hindurch taglieh stattfindet.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.